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Summary
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1.1 Förderziel des Programms ist die Entstehung zusätzlichen Wohnraums. Die Wohnungsversorgung ist ein soziales und strukturelles Schlüsselthema, das im Verbund mit weiteren Schlüsselthemen (Verkehr, Versorgung, Digitalisierung) und dem Ziel der regionalen Vernetzung der Kommunen zu sehen ist. Vor diesem Hintergrund soll ein zweiteiliges Sonderprogramm gezielt für eine Ausweitung des Wohnungsangebotes sorgen. Das Sonderprogramm ?Neue Perspektive Wohnen? unterstützt mit dem Förderansatz dieser Richtlinie Kommunen und Investoren bei der Planung und Gestaltung von Wohngebieten, so dass für viele Bedarfsgruppen angemessener Wohnraum realisiert werden kann. Es sollen an geeigneten Orten gemischte und attraktive Wohnquartiere entstehen, die sich durch besondere architektonische, städtebauliche und soziale Qualitäten auszeichnen und eine Siedlungsstruktur mit einer Bandbreite von Gebäudetypen anbieten. Durch neue Formen des Eigentums- und Mietwohnungsbaus soll eine Durchmischung des Baugebietes erreicht werden, welches für die unterschiedlichsten Lebenssituationen der Menschen passende Angebote vorhält und somit ein selbstbestimmtes Leben innerhalb eines Quartieres über alle Lebensphasen hinweg ermöglicht.
Darüber hinaus bezieht sich ein weiterer Förderansatz des Sonderprogramms auf die Eigentumsförderung, die auch in diesen Wohnquartieren zum Tragen kommen kann (vergleiche NPW ? Förderrichtlinie 2 Investitionszuschüsse für Wohneigentum vom 10. Dezember 2019 (Amtsbl. Schl.-H. S. 1251)). Die nach der letztgenannten Richtlinie zertifizierten Eigentumswohnformen können Teil des geförderten Bebauungskonzeptes sein. Ziele der sozialen Wohnraumförderung und Quartiersgestaltung werden so mit dem Ziel der Bildung von Wohneigentum verknüpft. Neben der reinen Wohnungsversorgung sollen von den Fördermaßnahmen Wirkungen zugunsten einer zukunftsgerechten Siedlungsentwicklung in Schleswig-Holstein ausgehen. Sie sollen als Vorbilder und Leitbilder dienen, die mit bestehenden Siedlungsstrukturen harmonieren und Natur-, Ressourcen- und Klimaschutzanforderungen berücksichtigen.
Das im Förderantrag in Eckpunkten umrissene Bebauungskonzept bedarf für die Förderung einer Zertifizierung. Grundlage dafür ist ein vorab festgelegter Qualitätskatalog für Baugebiete, der auf Wohnquartiere mit ressourcen- und energiesparenden gemischten Wohnformen (Eigentum/Mietwohnungsbau im Neubau oder anteilig auch Bestandsmodernisierung) abzielt.
1.2 Das Land Schleswig-Holstein gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und den Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung ( VV / VV -K zu § 44 LHO ) Zuwendungen für die Erstellung von Konzepten zur Planung und Gestaltung von Wohngebieten im Rahmen des Sonderprogramms ?Neue Perspektive Wohnen?.
1.3 Ein Anspruch der Antragstellerin oder des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung nach dieser Richtlinie besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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