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FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/gruendungsrichtlinie.html
Summary
Description
1.1 Der Freistaat Thüringen verfolgt im Rahmen seiner Mittelstandspolitik die Förderung des Unternehmergeistes durch die Unterstützung bei Existenzgründungen von kleinen und mittleren gewerblichen und sozialwirtschaftlichen Unternehmen und freiberuflichen Unternehmen. Durch die Unterstützung von Gründungsvorhaben, Unternehmensnachfolgen und innovativen Kleinstunternehmen sowie innovativen kleinen und mittleren Unternehmen sollen Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in Thüringen gefördert werden. Mit der Förderung sollen die Leistungsfähigkeit und Wachstumsdynamik von Gründungsvorhaben einschließlich innovativer Kleinstunternehmen sowie innovativer kleiner und mittlerer Unternehmen erhöht und Unternehmerinnen und Unternehmer in die Lage versetzt werden, ihre Unternehmensführung konzeptionell und strategisch zu verbessern und weiterzuentwickeln. Zur Erreichung der Umsetzung des Zuwendungszwecks bietet der Freistaat Thüringen Zuschüsse zu individuellen Beratungs- und Qualifizierungsangeboten an, unterstützt den Aufbau und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsangeboten und gewährt gründungsspezifische Prämien.
Den Regelungen der Artikel 9 Verordnung ( EU ) 2021/1060 (Bereichsübergreifende Grundsätze) sowie Artikel 6 Verordnung ( EU ) 2021/1057 ESF +VO (Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung) ist Rechnung zu tragen.
1.2 Mit der Förderung werden Maßnahmen unterstützt, die auf Selbständigkeit, Unternehmertum und Existenzgründungen abzielen. Die Gewährung der Zuwendung erfolgt auf der Grundlage folgender Vorschriften und Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung:
1.3 Zur Durchführung des Controllings entsprechend den VV zu § 23 Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) werden folgende Ergebnisindikatoren erfasst:
1.4 Auf die Gewährung der Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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