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FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/meistergruendungspraemie.html
Summary
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1.1 Das Handwerk hat auch in Thüringen eine zentrale wirtschaftliche Bedeutung. Die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften vor allem im Bereich der beruflichen Bildung ist schon allein aufgrund der Altersstruktur der Eigentümer von Handwerksbetrieben eine der großen demographischen, gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Herausforderungen. Ziel der Förderung ist es, im Bereich des Handwerks für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister als hochqualifizierte Fachkräfte einen Anreiz für Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen zu schaffen, um den Bestand von Handwerksunternehmen in Thüringen zu erhalten bzw. zu steigern. Damit verbunden sollen bestehende Arbeits- und Ausbildungsplätze im Handwerk erhalten sowie neue geschaffen werden, um die Wirtschaftskraft des Landes zu stärken und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Der Weg der beruflichen Bildung wird dadurch noch attraktiver.
1.2 Die Gewährung der Meistergründungsprämie erfolgt nach Maßgabe dieser Richtlinie und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Thüringen im Wege der Projektförderung in Form einer Einmalzahlung. Die Gewährung der Zuwendung erfolgt auf der Grundlage folgender Vorschriften und Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung:
1.3 Entsprechend den VV zu § 23 ThürLHO werden zur Durchführung eines Controllings folgende Zielindikatoren benannt:
1.4 Auf die Gewährung der Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. Sie sind eine freiwillige Leistung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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