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FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/buergschaft-wirtschaft-berlin.html
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Description
1.1 Das Land Berlin kann im Rahmen der Ermächtigung durch das jeweilige Haushaltsgesetz, unter Beachtung der Landeshaushaltsordnung und auf der Grundlage der beihilferechtlichen Vorschriften der Europäischen Union Bürgschaften für volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben übernehmen.
1.2 Die Übernahme einer Bürgschaft erfolgt unter Beachtung der beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union sowie darauf beruhender nationaler Regelwerke in den zum Zeitpunkt der Bürgschaftsbewilligung jeweils geltenden Fassungen. Hierzu zählen insbesondere:
1.3 Die Übernahme von Bürgschaften für gesunde 1) Unternehmen richtet sich nach dem zweiten Teil dieser Richtlinien.
1.4 Die Übernahme von Bürgschaften für Unternehmen in Schwierigkeiten (im Folgenden: UiS) richtet sich nach dem dritten Teil dieser Richtlinien.
1.5 Ein Rechtsanspruch auf Übernahme einer Landesbürgschaft besteht nicht. Die Senatsverwaltung für Finanzen entscheidet im Einvernehmen mit der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung.
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