Premium intelligence
Unlock AI evaluation, advanced insights, and programme analytics for this call with a Premium plan.
AI evaluation and GO/NO-GO
Fit score, submission probability, effort estimate, and personalized GO/NO-GO recommendations.
Advanced AI insights
Personal fit narrative, competitive landscape, bid requirements preview, and eligibility analysis.
Historical programme analytics
Overlapping funded projects and programme evidence for this call.
Summary
Description
Die Clubkultur hat sich in den letzten Jahren zu einem starken Wirtschaftsfaktor und Tourismusmagneten Berlins entwickelt. Durch die Verdichtung der Innenstadt und die damit einhergehende Bebauung von Freiflächen kommt es zunehmend zu Konflikten zwischen Clubbetreibern und Anwohnern.
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe von Berlin unterstützt die lokale Clubkultur mit umfangreichen Förderaktivitäten. Übergeordnetes Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, einen Beitrag zur Erhaltung der Berliner Clubkultur zu leisten mittels Förderung von schallmindernden Ertüchtigungen der Musikclubs über die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte hinaus, die erforderlich sind, um Konflikte und Klagen der Anwohner zu vermeiden und damit die Verträglichkeit von Wohnraum und Clubbetrieb in direkter Nachbarschaft mit Rücksicht auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Betroffenen nachhaltig zu gewährleisten. Die Erreichung dieses Ziel erfordert das Zusammenspiel von Clubbetreibern, Anwohnern, Vermietern sowie fachlich geeigneten Ingenieuren.
Mit Hilfe des Programms sollen Maßnahmen bezuschusst werden, die geeignet sind, die oben genannten Zielsetzungen zu erreichen und Konfliktlagen zu entschärfen. Darüber hinaus sind solche konfliktvorbeugenden Maßnahmen förderfähig, die den Folgen stadtplanerischer Veränderungen entgegen wirken. Die Erstellung von Schallschutzkonzepten bzw. Prüfberichten zu geplanten Maßnahmen ist ausdrücklich in den Förderrahmen eingeschlossen.
Zur langfristigen und nachhaltigen Sicherung des Clubbetriebs werden gütliche Einigungen mit den Vermietern und Verpächtern der Clubbetreiber über die Länge der Mietverträge sowie eine Mietpreisbindung angestrebt.
Die Fördermittelempfangenden sind angehalten, die Erreichung des Förderziels durch die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Arbeitskraft im Rahmen der konkreten Maßnahme bestmöglich zu unterstützen. Die Bereitschaft hierzu ist in den Anträgen zu signalisieren und wird in die Entscheidung über die Fördermittelvergabe einbezogen.
Topics
Keywords
Eligible