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FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/foerderung-enl-thueringen.html
Summary
Description
1.1 Mit der Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft soll ein Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften geleistet werden.
Weiterhin soll durch ?naturbasierte Ansätze? die Klimaresilienz von Ökosystemen erhöht und so ein Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel geleistet werden. So soll im Umfeld von Fließgewässern der Schwerpunkt daraufgelegt werden, auentypische Ökosysteme mit ihren Lebensgemeinschaften und Arten zu erhalten bzw. zu entwickeln und so die Überflutungstoleranz der Flächen zu verbessern. Im Umfeld von Städten sollen Ökosysteme mit ihren typischen Lebensgemeinschaften und Arten erhalten bzw. entwickelt werden und so einen Beitrag leisten, um klimarelevante Risiken, wie sie durch Hitze und Trockenperioden hervorgerufen werden, abzuschwächen.
Die Vorhaben sollen vorrangig in den Natura 2000-Gebieten, in den Nationalen Naturlandschaften und anderen Wald- und Offenlandgebieten mit besonderer Naturausstattung im Freistaat Thüringen erfolgen. Der Schutz der Natura 2000-Lebensraumtypen und -arten nimmt dabei einen besonderen Stellenwert ein. Zudem sollen die Vorhaben sowohl einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt als auch zur Sensibilisierung der Bevölkerung für Umwelt- und Naturschutzbelange leisten. Sie sollen auch dazu beitragen, die Lebensqualität im ländlichen und städtischen Raum durch eine intakte und attraktive Landschaft zu erhalten und zu verbessern.
In Abhängigkeit vom Fördergegenstand finden folgende Indikatoren Anwendung: Bevölkerung, die von Hochwasserschutzmaßnahmen profitiert; Bevölkerung, die von Schutzmaßnahmen gegen klimabedingte Naturkatastrophen (außer Hochwasser oder Wald- und Flächenbrände) profitiert; Bau oder Ausbau grüner Infrastruktur zur Anpassung an den Klimawandel; Anzahl unterstützter nichtproduktiver Investitionsvorhaben oder -einheiten außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe; Anzahl der Vorhaben, die in ländlichen Gebieten zu ökologischer Nachhaltigkeit und zur Erreichung der Ziele bezüglich Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel beitragen; Anzahl unterstützter Schulungs-, Beratungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen oder -einheiten; Anzahl der Personen, die durch im Rahmen der GAP geförderte Beratung, Schulung oder Wissensaustausch unterstützt werden oder sich an operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) beteiligen, um die nachhaltige Leistung in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Umwelt, Klima und Ressourceneffizienz zu verbessern; Anzahl der Personen, die Beratung, Schulung oder Wissensaustausch erhalten oder an im Rahmen der GAP geförderten operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) teilnehmen, die sich mit dem Thema Umwelt und Klima befassen.
1.2 Der Freistaat Thüringen gewährt im Rahmen dieser Förderrichtlinie Zuwendungen auf Grundlage
Die Rechtsgrundlagen sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
1.3 Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens unter Verwendung von Auswahlkriterien im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Auswahlkriterien sind im Internet unter www.aufbaubank.de veröffentlicht.
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