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Description
Grundlage für die Förderung von Maßnahmen und Angeboten im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen ist die zwischen Ländern und der Bundesrepublik geschlossene Verwaltungsvereinbarung ?Fonds Frühe Hilfen über die Bundesstiftung Frühe Hilfen?. Aufbauend auf den Ergebnissen der von 2012 bis 2017 durchgeführten Bundesinitiative Frühe Hilfen sichert der Bund durch die Bundesstiftung bundesweit vergleichbare und qualitätsgesicherte Netzwerk- und Unterstützungsstrukturen im Bereich der Frühen Hilfen gem. § 3 Abs. 4 KKG.
Ergänzend zu der Bundesstiftung Frühe Hilfen fördert das Land Schleswig-Holstein mit dem Landesprogramm Schutzengel Angebote der Frühen Hilfen für Schwangere, werdende Väter und Familien mit kleinen Kindern, vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.
Die förderrechtlichen Hinweise und Mindestvoraussetzungen beider Richtlinien werden im Landeskonzept Frühe Hilfen Schleswig-Holstein auf Fachebene konkretisiert. Das Landeskonzept dient damit der fachlichen Orientierung und Weiterentwicklung der Frühen Hilfen.
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