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FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/vwv-betriebs-check-betriebliche-standortbestimmung.html
Summary
Description
1.1 Vorbemerkung, Förderungsziel
1.1.1 Die Landwirtschaft dient auf ökonomischer Grundlage der Allgemeinheit, insbesondere durch die Erzeugung von gesunden Lebensmitteln, die Gestaltung und Pflege der Kultur- und Erholungslandschaft, den Schutz der natürlichen Ressourcen und den Beitrag zur Aufrechterhaltung einer ausreichenden Siedlungsdichte. Dazu strebt das Land eine flächendeckende und dauerhafte Bewirtschaftung der Flächen und der damit verbundenen Tierhaltung an, die zusammen und mit geeigneten Zusatzeinkommen ein dauerhaft positives wirtschaftliches Einkommen der landwirtschaftlichen Unternehmen ermöglicht.
1.1.2 Ziel ist es, eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, Umwelt und Natur schonende sowie an den Klimawandel angepasste und anpassungsfähige, tiergerechte und multifunktionale Landwirtschaft zu stärken, die auf künftige Anforderungen ausgerichtet ist. Das Land gewährleistet daher eine angemessene Beratung, um die Unternehmen der Landwirtschaft bei grundsätzlichen Entscheidungen über die betriebliche Ausrichtung und nachhaltige Entwicklung des Unternehmens zu unterstützen.
1.2 Rechtsgrundlagen
1.2.1 Die Förderung wird gewährt nach
in der jeweils geltenden Fassung.
1.2.2 Für die nach dieser Verwaltungsvorschrift beantragten Beratungsleistungen ist eine Doppelförderung aus Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme ausgeschlossen.
1.2.3 Die Beihilfe ist aufgrund des Artikel 22 der Verordnung ( EU ) 2022/2472 von der Anmeldepflicht gemäß Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ( AEUV ) ( ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 47, zuletzt ber. ABl. C 59 vom 23.2.2017, S. 1), der zuletzt durch Beschluss ( EU ) 2019/1255 ( ABl. L 196 vom 24.7.2019, S. 1) geändert worden ist, freigestellt. Die Maßnahme steht im Einklang mit der Beschreibung des im GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland enthaltenen Systems für Wissen und Innovation in der Landwirtschaft (AKIS).
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