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Summary
Description
1.1 Die BBB kann unter Beachtung der Beihilferegeln der Europäischen Kommission Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG) an kleinen und mittleren Unternehmen des Handwerks, des Handels, der Industrie, des Gastgewerbes, des Verkehrs- und sonstigen Gewerbes nach Maßgabe ihrer Bestimmungen übernehmen, wenn die Beteiligung ohne die Garantie nicht zustande käme.
1.2 Diese Garantien werden bis zu 70% der Beteiligungssumme sowie der vertraglich vereinbarten Entgeltansprüche der KBG gegeben.
1.3 Die garantierte Beteiligung soll den Betrag von EUR 1.500.000,00 je Beteiligungsnehmer und das vorhandene Eigenkapital nicht überschreiten. Diese Begrenzung gilt auch für mehrere Beteiligungen an demselben Unternehmen. Die garantierte Beteiligung kann ausnahmsweise die Höhe des Eigenkapitals überschreiten, insbesondere bei Existenzgründungen.
1.4 Die Laufzeit der garantierten Beteiligung soll ihrem Verwendungszweck entsprechen; sie darf 10 Jahre nicht überschreiten.
1.5 Förderungsfähig sind Beteiligungen an Unternehmen, die insbesondere von der Ertragskraft des Unternehmens und der Qualität der Unternehmensführung her langfristig eine angemessene Rendite und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligungen erwarten lassen.
1.6 Die Beteiligung muss der Schaffung oder Sicherung einer nachhaltig wettbewerbsfähigen Existenz (Erwartung einer langfristig angemessenen Rendite und einer vertragsgemäßen Abwicklung der Beteiligung) durch Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder durch die Konsolidierung ihrer Finanzverhältnisse dienen, um hiermit vornehmlich folgende Vorhaben zu finanzieren:
Ausgeschlossen ist eine Beteiligung, wenn sie nur zur Konsolidierung der Finanzverhältnisse dienen soll. Bei Erbauseinandersetzungen und in Ausnahmefällen beim Ausscheiden von Gesellschaftern kann eine Beteiligung übernommen werden.
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