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Summary
Description
Durch die Förderung sollen die Ziele des Hessischen Energiegesetzes (HEG) ? die Deckung des Endenergieverbrauchs von Strom und Wärme bis zum Jahr 2050 möglichst zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen, die Anhebung der jährlichen energetischen Sanierungsquote im Gebäudebestand auf mindestens 2,5 bis 3 Prozent und die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels ? vorangetrieben werden. Auf diese Weise soll eine sichere und umweltschonende Energieversorgung in Hessen gewährleistet sein, die bezahlbar und gesellschaftlich akzeptiert ist.
Nach Maßgabe der Einzelbestimmungen in Teil II können Projekte und Maßnahmen gefördert werden, die zu einer erfolgreichen Umsetzung der Energiewende in Hessen beitragen. Planung und Konzeption der Projekte werden hierauf ausgerichtet.
Es können auch Projekte und Maßnahmen nach Programmen des Bundes gefördert werden, wenn diese den Zielsetzungen des Abs. 1 entsprechen.
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen behält sich vor, eine wissenschaftliche oder fachtechnische Projektbegleitung vorzusehen.
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