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Summary
Description
1.1 Mit der Förderung der Beratung in der Landwirtschaft soll die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen, die in der rheinland-pfälzischen Landwirtschaft tätig sind, gestärkt werden.
1.2 Die Förderung erfolgt auf der Grundlage
in den jeweils geltenden Fassungen und nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie.
1.3 Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendungen besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der für diese Maßnahme zum Zeitpunkt des Eingangs des Auszahlungsantrages noch verfügbaren Haushaltsmittel.
1.4 Das für die landwirtschaftliche Beratung zuständige Ministerium (Ministerium) behält sich vor, einschränkende Prioritäten zu setzen und Konditionen festzulegen, um eine zielgerichtete Förderungsdurchführung sicherzustellen oder das Antragsvolumen und die zur Verfügung stehenden Mittel aufeinander abzustimmen.
1.5 Nach dieser Richtlinie zu fördernde Vorhaben dürfen nicht aus Mitteln anderer öffentlicher Programme gefördert werden, wenn damit der Gesamtbetrag der öffentlichen Förderung für das geförderte Vorhaben oder die Tätigkeit die in dieser Förderrichtlinie vorgesehene maximal zulässige Höhe der Förderung überschreitet.
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