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Summary
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Das Land Rheinland-Pfalz gewährt nach Maßgabe
in ihrer jeweils geltenden Fassung und dieser Verwaltungsvorschrift Zuwendungen für Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung und, soweit erforderlich, Wiederherstellung von Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich in Rheinland-Pfalz. Dabei sind die Ziele des Klimaschutzes und die Anpassung an Klimaveränderungen bei der Konzeption der Maßnahmen angemessen zu berücksichtigen.
Die Zuwendungen sollen dazu beitragen, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verwirklichen, die im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 ( BGBl. I S. 2542) in der jeweils gültigen Fassung, ergänzt durch die Regelungen des LNatSchG, sowie in naturschutzfachlichen Programmen und Plänen, insbesondere in der rheinland-pfälzischen Biodiversitätsstrategie, dem Landesprogramm ?Aktion Grün?, den Handlungsprogrammen der Naturparke und Biosphärenreservate, den Bewirtschaftungsplänen für Natura 2000-Gebiete, Pflege- und Entwicklungsplänen für die Naturschutzgebiete, in Artenschutzkonzepten sowie in Landschaftsplänen enthalten sind. In diesem Rahmen sollen die Zuwendungen einen Beitrag dazu leisten,
Durch die Zuwendungen soll das Engagement der Maßnahmeträger im Naturschutz und in der Landschaftspflege gefördert werden. Ein Anspruch der Antragsteller auf Gewährung der Zuwendung besteht jedoch nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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