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Die Menschen, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen brauchen flächendeckend hochleistungsfähige und sichere Breitbandnetze. Für die wirtschaftliche Transformation und die Entwicklung der digitalen Gesellschaft ist eine nachhaltige flächendeckende digitale Infrastruktur in ganz Nordrhein-Westfalen eine grundlegende Voraussetzung. Der Ausbau dieser Netze ist vorrangig Aufgabe privatwirtschaftlicher Unternehmen. Wo ein privatwirtschaftlicher Ausbau aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit nicht erfolgt, unterstützen Bund und Land den Ausbau.
Der Bund legt die Förderbedingungen in seiner Richtlinie ?Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland ? Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)? ? vom 31. März 2023 in der jeweils geltenden Fassung, im Folgenden Gigabit-RL 2.0. Mit dieser Richtlinie werden die Rahmenbedingungen für die Kofinanzierung des Bundesprogramms sichergestellt, um den Kommunen weiterhin den Zugang zum geförderten Breitbandausbau zu ermöglichen.
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