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Summary
Description
Die Zuwendung erfolgt auf der Grundlage:
in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie nach Maßgabe dieser Verwaltungsvorschrift, der Landeshaushaltsordnung ( LHO ) und der Verwaltungsvorschrift über den Vollzug der Landeshaushaltsordnung ( VV - LHO ) vom 20. Dezember 2002 (MinBl. 2003 S. 22, 324; 2012 S. 410) in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung nach dieser Verwaltungsvorschrift besteht nicht.
Die Gewährung von Zuwendungen erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Bei der Ausreichung der Mittel können Förderschwerpunkte gebildet werden. Dazu kann das für Forsten zuständige Ministerium die Fördersätze reduzieren, Fördermaßnahmen aussetzen oder einzelne Maßnahmen räumlich priorisieren. Die räumliche Priorisierung erfolgt durch die Naturschutzverwaltung. Falls nach Setzung der vorgenannten Förderschwerpunkte das Antragsvolumen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel übersteigt, wird ein Auswahlverfahren gemäß Nummer 9.4 durchgeführt.
Bei der Vergabe von Aufträgen und deren Ausführung sind die geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und zur Tariftreue zu beachten.
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Keywords
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