Premium intelligence
Unlock AI evaluation, advanced insights, and programme analytics for this call with a Premium plan.
AI evaluation and GO/NO-GO
Fit score, submission probability, effort estimate, and personalized GO/NO-GO recommendations.
Advanced AI insights
Personal fit narrative, competitive landscape, bid requirements preview, and eligibility analysis.
Historical programme analytics
Overlapping funded projects and programme evidence for this call.
Summary
Description
1.1 Der Förderpraxis liegt der am 17. Juni 1991 unterzeichnete Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit sowie das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die kulturelle Zusammenarbeit vom 15. März 1999 zugrunde.
1.2 Die Förderung von Kunst und Kultur der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden polnischsprachigen Bürgerinnen und Bürger liegt in der gemeinschaftlichen Verantwortung des Bundes, der Länder und der Kommunen.
1.3 Von der/dem BKM zu fördernde Projekte sollen
a) den Zielen des deutsch-polnischen Freundschaftsvertrages vom 17. Juni 1991 und des Abkommens über die kulturelle Zusammenarbeit vom 15. März 1999 verpflichtet sein;
b) zur Erhaltung und Pflege der polnischen Sprache, Kultur und Tradition in der Bundesrepublik Deutschland beitragen, um die gegenseitige Kenntnis der Kulturen der beiden Länder durch den Dialog zu verbessern;
c) der polnischsprachigen Bevölkerung insbesondere in der Öffentlichkeit Möglichkeiten eröffnen, ihre Kultur zu präsentieren, um ihre Mittlerfunktion im deutsch-polnischen Kulturaustausch zu stärken; deutsch-polnische Kooperationen und Koproduktionen unterstützen, um qualitativ neue Formen der Vernetzung beider Kulturen im Kontext der Europäischen Union zu entwickeln.
Diese Förderungen sind gleichrangig. Besonders förderwürdig sind Kulturprojekte, die jugendbezogen sind und die eine öffentlich überregional wahrnehmbare Wirkung entfalten.
1.4 Der Bund gewährt nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze, der §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO), den dazu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften und den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Bundeszuwendungen für kulturelle und künstlerische Projekte und Produktionen und gewährt Projektförderungen für die unter 1.3 beschriebenen Themenbereiche. Die Förderung kann für alle Sparten und Bereiche des Kulturschaffens gewährt werden, für bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Folklore, Architektur, Mode, Design, Grafik, Film, Fotografie, Neue Medien sowie verwandte und interdisziplinäre Formen und künstlerische Nachwuchswettbewerbe sowie -projekte.
1.5 (1) Ein Anspruch der Antragstellerin/des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
(2) Die/der BKM wird in ihrer/seiner Entscheidung durch eine Jury von Fachleuten für deutsch-polnische Kulturbeziehungen beraten. In der Jury sollen u.a. verschiedene Vertretungen von in Deutschland tätigen polnischen Kulturvereinen sowie mit Polen befassten Museen und Stiftungen mitwirken, sofern diese nicht selber Antragstellerin/Antragsteller sind. Auf Einladung können auch andere betroffene Bundesressorts teilnehmen.
(3) Die Jurymitglieder werden von der/dem BKM für drei Jahre benannt.
(4) Die Jurymitglieder sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Sie sind zum Stillschweigen über den Inhalt der Beratungen und Beschlüsse verpflichtet.
(5) Jurymitglieder nehmen an der Beratung und Entscheidung nicht teil, soweit sie selbst, Angehörige oder natürliche oder juristische Dritte, zu denen eine spezielle Bindung oder Abhängigkeit besteht, vom Gegenstand der Entscheidung betroffen sind.
(6) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. In begründeten Ausnahmefällen können Jurybeschlüsse im Umlaufverfahren herbeigeführt werden.
(7) Die Feststellung des Bundesinteresses nach § 23 BHO obliegt der/dem BKM als zuwendungsgebendem Ressort, die aufgrund ihres/seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entscheidet. Für die Auswahl der Projekte ist insbesondere relevant, dass diese zur kulturellen Identität der in Deutschland lebenden Menschen mit polnischer Herkunft beitragen.
Topics
Keywords
Eligible