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Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/landwirtschaft-wachstum.html
Summary
Description
Es werden Investitionen in die Primärproduktion landwirtschaftlicher Produkte gefördert. Außerdem werden Investitionen von Primärproduzenten in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte gefördert.
Hinweis: Werden Investitionen in die Verarbeitung oder (Direkt-)Vermarktung von Lebensmitteln in einem von der Primärproduktion abgegrenzten (Teil-)Bereich wie zum Beispiel einem separaten Gewerbebetrieb durchgeführt, erfolgt die Förderung in den Programmen Agrar- und Ernährungswirtschaft ( L-Bank ) gemäß den jeweiligen Programmbestimmungen.
Gefördert werden:
Bei Investitionen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/ EU des Europäischen Parlaments und des Rates vorgeschrieben ist, muss diese abgeschlossen und die Genehmigung für das entsprechende Investitionsvorhaben erteilt sein.
Beihilfen für Investitionen in Bioenergieprojekte sind auf Bioenergie begrenzt, die die in den Rechtsvorschriften der Union festgelegten Nachhaltigkeitskriterien erfüllt.
Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.
Nicht förderfähig sind:
Mehrwertsteuerbeträge können nur mitfinanziert werden, wenn der Antragsteller 1) nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Es können weitere beihilferechtliche Einschränkungen gelten (siehe Ziffer 5).
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