Premium intelligence
Unlock AI evaluation, advanced insights, and programme analytics for this call with a Premium plan.
AI evaluation and GO/NO-GO
Fit score, submission probability, effort estimate, and personalized GO/NO-GO recommendations.
Advanced AI insights
Personal fit narrative, competitive landscape, bid requirements preview, and eligibility analysis.
Historical programme analytics
Overlapping funded projects and programme evidence for this call.
Summary
Description
1.1 Das Land Rheinland-Pfalz gewährt im Wege der Projektförderung Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nach Maßgabe dieser Verwaltungsvorschrift, der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung ( LHO ) vom 20. Dezember 1971 ( GVBl. 1972 S. 2, BS 63-1) in der jeweils geltenden Fassung, der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Landeshaushaltsordnung ( VV - LHO ) vom 20. Dezember 2002 (MinBl. 2003 S. 22, 324; 2012 S. 410) in der jeweils geltenden Fassung und der Verordnung ( EU ) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ( ABl. EU Nr. L 187 S. 1, Nr. L 283 S. 65) in der jeweils geltenden Fassung.
1.2 Durch die Zuwendungen können Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft gefördert werden, durch die die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft gestärkt und neue Dauerarbeitsplätze geschaffen bzw. vorhandene Dauerarbeitsplätze gesichert werden (Entwicklungsstrategie). Dabei sind die im Koordinierungsrahmen festgelegten Grundsätze und Ziele der GRW als Eckpunkte zur Förderung der regionalen Entwicklung maßgebend.
1.3 Es werden nur Investitionen in Rheinland-Pfalz berücksichtigt, die volkswirtschaftlich förderungswürdig sind, die die Wettbewerbsfähigkeit und Leistungsfähigkeit der Unternehmen steigern und einen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Investitionen sind volkswirtschaftlich förderungswürdig, wenn sie im Einklang mit den Grundsätzen der allgemeinen Wirtschaftspolitik und der Regionalpolitik des Landes stehen und wenn sie geeignet sind, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen. Ziel ist es, die sozioökonomische Situation im Fördergebiet dahingehend zu verbessern, dass bestehende wirtschaftliche Disparitäten im Vergleich zu strukturstärkeren Landesteilen abgemildert werden.
1.4 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht; vielmehr entscheidet auf Antrag die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Topics
Keywords
Eligible