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FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/beratungsgutscheine-afrika.html
Summary
Description
1.1 Mit den Beratungsgutscheinen Afrika 1) werden externe Beratungsleistungen insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks gefördert, um diesen eine bedarfsorientierte Beratung zu ihren wirtschaftlichen Vorhaben in Afrika zu ermöglichen.
Ziel des Programms ist es, durch diese bedarfsorientierten Beratungsleistungen den Markteintritt von Unternehmen in Afrika zu erleichtern, die Wettbewerbsfähigkeit der beratenen Unternehmen (Zuwendungsempfänger nach Nummer 3) zu erhöhen und damit einen wirkungsvollen Beitrag zum Erhalt und gegebenenfalls zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowohl in Europa als auch in afrikanischen Zielmärkten zu leisten. Die Förderung soll insbesondere Unternehmen helfen, mögliche wirtschaftliche Risiken, die mit dem Markteintritt in Afrika verbunden sind, richtig zu bewerten.
1.2 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gewährt Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung ( BHO ), der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung ( ANBest -P) sowie der Verordnung ( EU ) Nr. 1407/2013 vom 18. Dezember 2013 2) , die zuletzt durch die Verordnung ( EU ) Nr. 2023/2831 vom 13. Dezember 2023 3) geändert worden ist, der Verordnung ( EU ) Nr. 1408/2013 vom 18. Dezember 2013, die zuletzt durch die Verordnung ( EU ) Nr. 2022/2046 vom 24. Oktober 2022 4) geändert worden ist und der Verordnung ( EU ) Nr. 717/2014 vom 27. Juni 2014, die zuletzt durch die Verordnung ( EU ) Nr. 2022/2514 vom 14. Dezember 2022 5) geändert worden ist, über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (De-minimis-Verordnungen). Ein Rechtsanspruch der Unternehmen auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA ) entscheidet als Bewilligungsbehörde aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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