Premium intelligence
Unlock AI evaluation, advanced insights, and programme analytics for this call with a Premium plan.
AI evaluation and GO/NO-GO
Fit score, submission probability, effort estimate, and personalized GO/NO-GO recommendations.
Advanced AI insights
Personal fit narrative, competitive landscape, bid requirements preview, and eligibility analysis.
Historical programme analytics
Overlapping funded projects and programme evidence for this call.
Summary
Description
1.1 Zweck der Förderung ist die Gewährleistung der im Landesfamilienförderplan ausgewiesenen Angebotsstruktur für den Bereich der überregionalen Familien- und Seniorenförderung nach §§ 6, 7 und 9 des Thüringer Familienförderungssicherungsgesetzes (ThürFamFöSiG) sowie die Schaffung eines Anreizes zur Entwicklung von neuen, innovativen Modellprojekten zu familien- und seniorenpolitischen Themen außerhalb des Landesfamilienförderplans nach § 1O ThürFamFöSiG.
1.2 Das Land gewährt Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) und der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften ( VV ), der §§ 2, 5, 6, 7, 9 und 10 ThürFamFöSiG sowie der §§ 16 und 82 Achtes Buch Sozialgesetzbuch ( SGB VIII) für Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen der überregionalen Familien- und Seniorenförderung.
1.3 Übergeordnetes Ziel des Förderprogramms ist die Stärkung und Unterstützung von Familien und Senioren in Thüringen. Die Fördermaßnahmen werden durch das für Familien- und Seniorenförderung zuständige Ministerium einer Zielerreichungskontrolle nach den VV zu § 23 ThürLHO (Controlling) unterzogen. Im Hinblick auf die im ThürFamFöSiG geregelten einzelnen Fördergegenstände sollen folgende Ziele erreicht werden:
1.3.1 In Thüringen vertreten landesweit tätige Familienverbände und Familienorganisationen die Interessen von Familien gegenüber Entscheidungsträgern in Politik und Gesellschaft.
Unterziel 1: In Thüringen ist eine Zahl von acht Familienverbänden und Familienorganisationen sichergestellt. Indikator: Anzahl der Familienverbände und Familienorganisationen.
Unterziel 2: Die Familienverbände und Familienorganisationen vertreten die Interessen von Familien in für die Belange von Familien und Senioren relevanten Gremien. Indikator: Anzahl der für die Belange von Familien und Senioren relevanten Gremien, in die Vertretungen der Familienverbände und Familienorganisationen entsandt sind.
Unterziel 3: Der Dachverband der Thüringer Familienverbände und Familienorganisationen arbeitet fachlich mit dem für Familien- und Seniorenförderung zuständigen Ministerium zusammen, zum Beispiel im Rahmen von Arbeitstreffen. Indikator: Anzahl der Arbeitstreffen zwischen dem Arbeitskreis Thüringer Familienorganisationen e. V. (AKF) und dem Fachreferat des für Familien- und Seniorenförderung zuständigen Ministeriums.
Unterziel 4: Der AKF bündelt und koordiniert die Arbeit der Thüringer Familienverbände und Familienorganisationen, zum Beispiel im Rahmen von Arbeitstreffen und Abstimmungen. Indikator: Anzahl der Arbeitstreffen und Abstimmungen des AKF mit seinen Mitgliedern.
1.3.2 Gemeinnützig tätige anerkannte Familienferienstätten und sonstige überörtliche Einrichtungen der Familienerholung und Familienbildung gewährleisten die dauerhafte Sicherstellung von Angeboten und Maßnahmen der überregionalen Familienerholung und Familienbildung.
Unterziel 1: Ein Anteil von mindestens 50 vom Hundert der Übernachtungen in Familienferienstätten und sonstigen Familienerholungseinrichtungen werden von Familien in Anspruch genommen. Indikator: Anzahl der übernachtenden Familienmitglieder im Verhältnis zur Anzahl der Übernachtungen insgesamt.
Unterziel 2: Der Anteil der geförderten Familien mit Hauptwohnsitz in Thüringen im Bereich der Familienerholung beträgt mindestens 30 vom Hundert. Indikator: Anzahl der geförderten Familien mit Hauptwohnsitz in Thüringen im Verhältnis zur Anzahl der Familien insgesamt.
Unterziel 3: Ein Anteil von mindestens 80 vom Hundert der im Bereich der Familienerholung geförderten Familien schätzt bei Ende der Maßnahme mittels Fragebogen ein, dass eine Stärkung ihrer Ressourcen, Kompetenzen und Selbsthilfepotenziale erreicht wurde. Indikator: Anteil der Fragebögen mit einer positiven Bewertung im Verhältnis zur Gesamtzahl der ausgefüllten Fragebögen.
Unterziel 4: Ein Anteil von mindestens 80 vom Hundert der im Bereich der Familienbildung geförderten Familien schätzt bei Ende der Maßnahme mittels Fragebogen ein, dass eine Stärkung ihrer Ressourcen, Kompetenzen und Selbsthilfepotenziale erreicht wurde. Indikator: Anteil der Fragebögen mit einer positiven Bewertung im Verhältnis zur Gesamtzahl der ausgefüllten Fragebögen.
Unterziel 5: Die sozialpädagogischen Fachkräfte planen mindestens zehn Maßnahmen der Familienbildung beziehungsweise frei wählbare Bildungsangebote oder konzeptionelle, mehrtägige Maßnahmen im Rahmen der Familienerholung pro Einrichtung und begleiten deren Durchführung. Indikator: Anzahl der geplanten und durchgeführten Maßnahmen der Familienbildung beziehungsweise frei wählbare Bildungsangebote oder konzeptionelle, mehrtägige Maßnahmen im Rahmen der Familienerholung pro sozialpädagogischer Fachkraft.
1.3.3 überregionale Projekte im Bereich der Familien- und Seniorenpolitik tragen zu einer Verbesserung familienfreundlicher und -unterstützender Rahmenbedingungen und zur Umsetzung des Landesfamilienförderplans bei.
Unterziel 1: überregionale Projekte für die Zielgruppen ?Familien? und ?Senioren? sind etabliert. Indikator: Anzahl der jeweils geförderten Projekte für die Zielgruppen ?Familien? und ?Senioren?.
Unterziel 2: Mindestens 40 vom Hundert der Gesamtfördersumme überregionaler Projekte richtet sich an die Zielgruppe ?Senioren?. Indikator: Anteil der Fördersumme für die Zielgruppe ?Senioren? an der Gesamtfördersumme überregionaler Projekte.
1.3.4 Modellprojekte und zeitlich begrenzte Vorhaben tragen in Ergänzung des Landesfamilienförderplans zu einer Verbesserung familienfreundlicher und -unterstützender Rahmenbedingungen bei.
Unterziel 1: Es werden aufgrund ihres Innovationscharakters potenziell neuartige und fachlich einzigartige Modellprojekte außerhalb des Landesfamilienförderplans etabliert, die neue Ansätze zur Verbesserung familienfreundlicher und -unterstützender Rahmenbedingungen enthalten. Indikator: Bewertung des Innovationscharakters des jeweils geförderten Modellprojekts im Vergleich zu bereits bestehenden familienbezogenen Programmen.
Unterziel 2: Zeitlich begrenzte Vorhaben ergänzen den Landesfamilienförderplan, um gegebenenfalls auf kurzfristige Bedarfe reagieren zu können. Indikator: Anzahl der geförderten zeitlich begrenzten Vorhaben außerhalb des Landesfamilienförderplans.
1.4 Sofern als Indikator eine Anzahl oder ein Anteil genannt wird, ist der Vergleichsmaßstab jeweils das dem Bewilligungszeitraum vorhergehende Haushaltsjahr.
1.5 Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Über die Landesförderung wird nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und in den Fällen nach den Ziffern 2.1 bis 2.3 zusätzlich nach Maßgabe des jeweils gültigen Landesfamilienförderplans entschieden.
Topics
Keywords
Eligible