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FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen.html
Summary
Description
Die Bundesrepublik Deutschland steht für eine enorme regionale Vielfalt, die sich über die letzten Jahrzehnte als eine wichtige Grundlage des wirtschaftlichen Erfolgs des Landes erwiesen hat. Gleichzeitig führt diese Vielfalt auch dazu, dass sich- die Regionen hinsichtlich ihrer Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit im Zuge des Strukturwandels voneinander unterscheiden. Dies trägt wiederum zur Herausbildung von regionalen Disparitäten bei, etwa hinsichtlich der Wirtschaftskraft sowie der Beschäftigungs- und Einkommenssituation, der Bevölkerungsentwicklung oder der Infrastrukturausstattung.
Leitgedanke der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? ( GRW ) ist es, die wirtschaftlichen Entwicklungspotenziale von strukturschwachen Regionen und deren Fähigkeiten zur Bewältigung von Transformationsprozessen zu stärken und auf diesem Wege zu gleichwertigen Lebensverhältnissen im Bundesgebiet beizutragen. Unter allen raumwirksamen Förderprogrammen in der Bundesrepublik Deutschland ist die GRW insofern eine Art Solitär, als nur sie auf einer grundgesetzlich verankerten und seit über fünf Jahrzehnten etablierten Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern basiert sowie eine ganzheitliche Strategie zur mittel- und langfristigen Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung in den strukturschwachen Regionen verfolgt. Dieser Ansatz ermöglicht es, Anreize für Investitionen und eine umfassendere Kooperation in strukturschwachen Regionen zu setzen und gleichermaßen einen Subventionswettlauf von Ländern und Regionen zu vermeiden.
Angesichts der veränderten Rahmenbedingungen haben Bund und Länder im Rahmen der GRW -Neuausrichtung im Jahr 2022 die gesamte Fördersystematik eingehend überprüft und weiterentwickelt. Über den gesamten Prozess hinweg wurde auch die Expertise von Vertreterinnen und Vertretern aus der Wissenschaft sowie von Unternehmen, Verbänden, Gewerkschaften, Kommunen sowie weiterer interessierter Organisationen berücksichtigt. Der neue Koordinierungsrahmen ab 2023 wurde am 13. Dezember 2022 vom GRW -Koordinierungsausschuss beschlossen, dem der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz als Vorsitzender sowie der Bundesminister der Finanzen und die Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister (-senatorinnen und -senatoren) der Länder angehören. Er schafft die Voraussetzung dafür, dass die GRW als modernes, regelgebundenes, zielgenaues und wirkungsvolles Instrument auch in Zukunft das Rückgrat der regionalen Strukturpolitik in der Bundesrepublik Deutschland bleibt. Als zentrales Programm des ?Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen? leistet die GRW damit gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zu dessen vorgesehener Weiterentwicklung.
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