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FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/berufsorientierungsprogramm-des-bmbf-bop.html
Summary
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1.1 Förderziel und Zuwendungszweck
1.1.1 Bund und Länder haben die Bedeutung der Beruflichen Orientierung (im Folgenden: BO) bereits im Jahr 2008 in der gemeinsamen Dresdner Erklärung zur Qualifizierungsinitiative unterstrichen. Um Jugendliche in Ausbildung zu bringen und dem zunehmenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung ( BMBF ) nach verschiedenen Einzelmaßnahmen im Jahr 2010 die Initiative ?Abschluss und Anschluss ? Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss? (Bildungsketten-Initiative) gestartet. Das Berufsorientierungsprogramm (im Folgenden: BOP), das ab dem 1. Januar 2024 auf der Grundlage dieser Richtlinie umgesetzt wird, hat wesentlich zu der Bildungsketten-Initiative beigetragen.
Der Bund will gemeinsam mit den Ländern zu einer verbesserten individuellen Betreuung der Jugendlichen von der Schule bis zum Ausbildungsbeginn beitragen. Eine Berufswahl, die die Fähigkeiten und Neigungen frühzeitig berücksichtigt, kann die Zahl der Ausbildungsabbrüche und Vertragslösungen deutlich senken. Zur Sicherung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der BO erwartet das BMBF die angemessene Unterstützung der Länder, der Kommunen, der Wirtschaft und anderer.
1.1.2 Eine frühzeitige handlungsorientierte BO an außerschulischen Lernorten, die schon während der Schulzeit einsetzt, trägt zur Verbesserung der Berufswahlkompetenz und Stärkung der Ausbildungsreife der Jugendlichen bei.
Insbesondere überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) sind aufgrund ihrer wichtigen Rolle in der dualen Berufsausbildung an der Nahtstelle zwischen Schule und Wirtschaft, ihrer Praxisnähe und multifunktionalen Ausrichtung, ihrer Ausstattung, Erfahrung und Kompetenz des Lehrpersonals geeignet, Schülerinnen/Schüler durch individuelle, systematische, vielfältige und berufsspezifische BO-Maßnahmen auf das Berufsleben vorzubereiten und ihnen den Weg in eine Berufsausbildung zu ebnen. Die ÜBS bieten zudem eine flächendeckende Struktur, die bundesweit wirksame Impulse geben kann. Vergleichbare Berufsbildungsstätten, die über eine entsprechende Erfahrung im fachpraktischen Teil der beruflichen Erstausbildung bzw. eine Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)-Zertifizierung sowie über Lernorte verfügen, die eine an Ausbildungs- und Arbeitsalltag ausgerichtete BO ermöglichen, kommen als Träger einer BO-Maßnahme ebenfalls in Frage. Hierzu zählen auch die Berufsbildungswerke, die für Jugendliche mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen oder Benachteiligungen außerbetriebliche Erstausbildung in integrativer Form bieten. Die ÜBS und vergleichbaren Berufsbildungsstätten werden im Folgenden ?Berufsbildungsstätten? genannt.
Um die Inklusion voranzutreiben und die Rechte von Menschen mit Behinderungen verstärkt durchzusetzen, hat Deutschland das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert und tritt für den Abbau von Barrieren auf allen gesellschaftlichen Ebenen ein. Hierdurch soll nicht nur für Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gesichert werden, sondern es sollen gleichermaßen alle Menschen mit und ohne Behinderungen davon profitieren. Im Rahmen des BOP wird der Grundsatz der Inklusion in Übereinstimmung mit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20. Oktober 2011 ?Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen? umgesetzt.
1.1.3 Das Angebot einer frühzeitigen, praxisbezogenen und systematischen BO in den Berufsbildungsstätten soll bei Schülerinnen/Schülern allgemeinbildender Schulen, insbesondere auch an Gymnasien, Interesse an einer beruflichen Ausbildung wecken und ihnen realistische Einblicke in den Ausbildungs- und Arbeitsalltag geben, die auch aktuelle Veränderungen und zukünftige Entwicklungen in der Berufswelt und damit verbundene Anforderungen und zukünftig geforderte Kompetenzen umfassen. Diese Einblicke sollen den Übergang von der Schule in eine Berufsausbildung erleichtern, geschlechtsspezifisches Berufswahlverhalten reflektieren und den Blick auch auf Berufsfelder weiten, in denen das regionale Angebot an Ausbildungsplätzen die Nachfrage übersteigt.
Die Jugendlichen sollen die Möglichkeit erhalten, berufliche und akademische Bildungswege kennenzulernen und miteinander zu vergleichen sowie Einflussfaktoren auf die eigene Berufswahl zu reflektieren. Zudem soll ein wirksamer Beitrag zur Verringerung der Zahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Schulabschluss und/oder ohne Aussicht auf einen Ausbildungsplatz geleistet werden. Durch die Einsicht in den praktischen Nutzen schulischen Lernens kann die Motivation zum Schulabschluss gefördert werden. Die enge Abstimmung und Rückkoppelung des Ergebnisses der BO mit Schule und Eltern ermöglichten es, individuellen Potenzialen rechtzeitig durch gezielte Maßnahmen Rechnung zu tragen. Insgesamt wird hierdurch der reibungslose Übergang von der Schule in den Beruf vorbereitet und unterstützt.
1.1.4 Eine frühzeitige, individuelle, praxisbezogene BO in außerschulischen, praxisnahen Lernorten hilft den Jugendlichen, realistische Vorstellungen über die Berufswelt und die eigenen Fähigkeiten und Interessen zu entwickeln, und erleichtert es den Betrieben, qualifizierten Fachkräftenachwuchs zu gewinnen. Die BO dient dazu, eine zielgenaue, an den individuellen Fähigkeiten und Neigungen der Schülerinnen/Schüler ausgerichtete Auswahl eines Betriebspraktikums zu ermöglichen. Kleinen und mittleren Unternehmen mit freien Ausbildungsplätzen wird dadurch die Gelegenheit gegeben, interessierte Jugendliche kennenzulernen und anzuwerben. Eine Potenzialanalyse bietet eine erste Möglichkeit zur handlungsorientierten Auseinandersetzung mit den eigenen Interessen und Fähigkeiten und bereitet dadurch auf die praxisorientierten BO-Tage vor.
1.1.5 Das BMBF flankiert diesen Prozess, indem es die Berufsbildungsstätten bei der Durchführung der berufsspezifischen BO-Maßnahmen im Rahmen ihres Bildungsauftrags unterstützt. Die durch diese Richtlinien geförderten Maßnahmen sind systematisch mit den anderen Angeboten in der Region zum Übergang Schule ? Beruf zu verknüpfen. Die Einbettung dieses Programms in schulische berufsorientierende Curricula ist im Zusammenwirken der Träger der Berufsbildungsstätten und der Schulen anzustreben.
1.1.6 Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung ( BHO ) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet bei Vorliegen der Zuwendungsvoraussetzungen nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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