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Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ( UN -BRK) normiert das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben. Eine wesentliche Voraussetzung für die Verwirklichung dieses Teilhabeziels ist die Herstellung von Chancengleichheit in den Bereichen Ausbildung und Arbeit.
Das Hessische Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS) leistet einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben und eröffnet Perspektiven für eine Teilhabe am inklusiven Arbeitsmarkt.
Gemeinsames Ziel der Landesregierung und des Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen Integrationsamtes ist es, mit dem Prämiensystem Arbeitgeber und Ausbildungsbetriebe, ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Arbeitsmarktförderung, für die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu sensibilisieren. Im Bedarfsfall unterstützen Heranführungs- und Begleitungsmaßnahmen die Arbeitgeber dabei, nachhaltige Beschäftigungsverhältnisse entstehen zu lassen und so die Beschäftigungschancen schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu stärken.
Ein Schwerpunkt des Programmes ist die Schaffung verbesserter Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung, denen ansonsten nur der Weg in die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bleibt. Daher wird im Rahmen des Programmes der Übergang von Schulabgängerinnen und Schulabgängern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, insbesondere im Anschluss an die Teilnahme am hessischen Modell Projekt Berufliche Orientierung Inklusion (BOM/ZABIB) als eigenständiger Abschnitt aufgenommen. Gleiches gilt für Beschäftigte in einer WfbM, für die durch eine besondere Förderung ein Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder in ein Budget für Arbeit erleichtert werden soll. Die Implementierung von Strukturen eines Inklusions- und Übergangsmanagements für die Unterstützung von Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt kann im Rahmen einer Projektförderung bezuschusst werden.
Die berufliche Integration älterer schwerbehinderter Menschen soll verbessert werden. Neu in HePAS 2024 ist eine Zusatzprämie für Arbeitgeber, die schwerbehinderte arbeitslose und arbeitsuchende Menschen einstellen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben.
Aufgenommen in HePAS 2024 wurde die Anschubfinanzierung für die Einrichtung von Inklusionsberatungen in den hessischen Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern. Des Weiteren stehen die ab dem Jahr 2022 neu geschaffenen Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Hessen als Akteur in der Beratung und Antragstellung für das Programm zur Verfügung und sollen insbesondere inklusionsunerfahrene Arbeitgeber erreichen.
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