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FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/richtlinien-forschungsinfrastruktur.html
Summary
Description
1.1 Das Land Sachsen-Anhalt gewährt auf der Grundlage
a) der Verordnung ( EU ) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABI. L 231 vom 30.6.2021, S. 159; L 450 vom 16.12.2021, S. 158, L 241 vom 19.9.2022, S. 16, L 56 vom 2.3.2023, S. 59), zuletzt geändert durch Verordnung ( EU ) 2023/435 ( ABl. L 63 vom 28.2.2023, S. 1), in der jeweils geltenden Fassung sowie der hierzu von der EU -Kommission verabschiedeten Delegierten Verordnungen und Durchführungsverordnungen,
b) der Verordnung ( EU ) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (ABI. L 231 vom 30.6.2021, S. 60, L 13 vom 20.1.2022, S. 74), in der jeweils geltenden Fassung sowie der hierzu von der EU -Kommission verabschiedeten Delegierten- und Durchführungsverordnungen,
c) der Verordnung ( EU ) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ( ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1, L 283 vom 27.9.2014, S. 65), zuletzt geändert durch Verordnung ( EU ) 2023/1315 ( ABl. L 167 vom 30.6.2023, S. 1);
d) der Mitteilung der Kommission ? Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation ( ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1),
e) der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. April 1991 ( GVBl. LSA S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. April 2023 ( GVBl. LSA S. 201, 204), einschließlich der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung ( VV - LHO , RdErl. des MF vom 1. Februar 2001, MBl. LSA S. 241, zuletzt geändert durch RdErl. vom 22. Mai 2023, MBI. LSA S. 198),
f) des Mittelstandsförderungsgesetzes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juli 2021 ( GVBl. LSA S. 430),
g) des Zuwendungsrechtsergänzungserlasses ( RdErl. des MF vom 6. Juni 2016, MBI. LSA S. 383, zuletzt geändert durch RdErl. vom 28. September 2022, MBI. LSA S. 510) in der jeweils geltenden Fassung
sowie nach Maßgabe dieser Richtlinien, des EFRE /JTF-Programms 2021?2027 Sachsen-Anhalt sowie der Erlasse der EU -Verwaltungsbehörde für den EFRE / ESF +/JTF für die Förderperiode 2021 bis 2027 Zuwendungen zu den Ausgaben für den Auf- und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen in Einrichtungen der angewandten wirtschaftsnahen außeruniversitären Forschung.
1.2 Zuwendungszweck
Die Wirtschaftsstruktur des Landes Sachsen-Anhalt wird im Bereich der gewerblichen Wirtschaft von kleinen und mittleren Unternehmen bestimmt, die zumeist keine eigenen Forschungs- und Entwicklungs- ( FuE ) Kapazitäten dauerhaft unterhalten und deshalb bei der Bewältigung von Forschungs- und Entwicklungsaufgaben auf die Verfügbarkeit und die Leistungsfähigkeit von Forschungsinfrastrukturen in Einrichtungen des Forschungsmittelstandes und in außeruniversitären Forschungseinrichtungen angewiesen sind. Vorrangiges Anliegen ist es, mit Bezug auf die Zielsetzung der Regionalen Innovationsstrategie Sachsen-Anhalt 2021 bis 2027, solche überwiegend in gemeinnützigen Forschungseinrichtungen vorgehaltenen Kapazitäten im Maße technisch-technologischer Neuerungen und Erfordernisse weiter auf- und auszubauen, dadurch die für kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) transferrelevanten Innovationspotentiale nachhaltig zu stärken, die Effizienz der angewandten Forschung zu erhöhen und zusätzliche Kooperationsmöglichkeiten zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten in den kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zu schaffen. Hauptanliegen ist es, die Umsetzungsbedingungen für die in den Leitmärkten und Querschnittsbereichen identifizierten Handlungsbedarfe und Schwerpunktsetzungen zur Erweiterung von Kapazitäten und Innovationsprofilen der angewandten Forschungsbasis im Forschungsmittelstand gezielt zu verbessern und zu ergänzen. Insbesondere ist durch die Investitionen in Forschungsinfrastrukturen das Leistungsvermögen dieser Forschungseinrichtungen weiter anzuheben.
Mit dem Förderangebot soll zugleich eine Verstetigung von Forschungskooperationen zwischen wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen und kleinen und mittleren Unternehmen durch die Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung an den Investitionsprojekten angeregt werden.
Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, die Bewilligungsstelle entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Insbesondere können Antragsteller ganz oder teilweise auf eine andere Form von EU -, Bundes- oder Landeshilfen verwiesen werden, wenn dies nach ihren wirtschaftlichen Verhältnissen und der Art des zu fördernden Vorhabens angezeigt erscheint.
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