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Description
Nachhaltige integrierte Mobilitätsplanung ist eine zentrale Voraussetzung für die Umsetzung der Verkehrswende und die Erreichung von Klimaneutralität im Verkehr auf kommunaler Ebene. Durch die Förderung sollen nachhaltige integrierte Mobilitätspläne auf Grundlage der europäischen ?Leitlinien für nachhaltige urbane Mobilitätspläne? (SUMP-Leitlinien) auf kommunaler Ebene geschaffen und damit ein nachhaltiger und integrierter Ansatz in der kommunalen Mobilitätsplanung in Hessen langfristig aufgebaut werden. Die kommunale Mobilitätsplanung ist ein wichtiger Baustein, um die Klimaneutralität des Landes Hessen im Jahr 2045 zu erreichen. Nach § 10 des Hessischen Nahmobilitätsgesetzes vom 28. Juni 2023 ( GVBl. S. 426) ist das für Verkehr zuständige Ministerium verpflichtet, die Entwicklung nachhaltiger und integrierter Mobilitätspläne zu unterstützen. Zweck dieser Förderung ist es daher, die Anzahl an erstellten und umgesetzten Mobilitätsplänen in hessischen Kommunen (Gemeinden, Städten sowie Landkreisen) zu erhöhen. Ab dem Jahr 2025 sollen, dem Integrierten Klimaplan Hessen 2030 folgend, jährlich mindestens 20 neue Mobilitätspläne in Hessen nach Teil I Nr. 2.1. aufgestellt werden. Ab 2027 sollen sich mindestens 10 Pläne in der Umsetzung (Teil I Nr. 3.1.) befinden.
Eligible