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Description
Einer vollständig klimaneutralen Wärmeversorgung kommt eine Schlüsselrolle für die Erreichung der Klimaschutzziele des Landes Baden-Württemberg zu. Zum einen muss der Endenergiebedarf im Gebäudesektor massiv reduziert werden. Zum anderen müssen heute die strategisch richtigen Entscheidungen auf kommunaler Ebene getroffen werden, um den verbleibenden Energiebedarf klimaneutral decken zu können. Dem wird durch die Verpflichtung der Stadtkreise und Großen Kreisstädte zur kommunalen Wärmeplanung Rechnung getragen. Mit der kommunalen Wärmeplanung sollen der aktuelle Wärmebedarf und die Potenziale für die Nutzung erneuerbarer Energieträger und Abwärme sowie für die Anwendung der Kraft-Wärme-Kopplung systematisch erhoben werden und so Konzepte für eine klimaneutrale Wärmeversorgung gemäß Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg erarbeitet werden.
Über den Kreis der verpflichteten Stadtkreise und Großen Kreisstädte hinaus kann der Prozess der Wärmeplanung für viele Gemeinden wichtige Impulse für eine klimaneutrale Wärmeversorgung setzen. Insbesondere im ländlichen Raum mit vielen kleinen Gemeinden kann es sinnvoll sein, diese Projekte interkommunal durchzuführen, um Effizienzpotenziale zu heben. Die Förderung kann daher von einzelnen Gemeinden aber auch von Zusammenschlüssen mehrerer Gemeinden beantragt werden. Dabei ist auch eine Zusammenarbeit mit den verpflichteten Stadtkreisen und Großen Kreisstädten möglich. Gefördert wird die Beauftragung externer Dienstleistungsunternehmen zur Erstellung eines Wärmeplans gemäß § 7c des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg (KSG BW).
Eligible