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Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Saarland/landwirtschaftliche-unternehmen-diversifizierung.html
Summary
Description
Das Saarland gewährt
Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen für investive Maßnahmen im Saarland zur Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit einer nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft.
Die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher, die Entwicklung des ländlichen Raumes sowie die Erhaltung der biologischen Vielfalt sind zu berücksichtigen.
Diese Förderrichtlinie dient der Ergänzung, Auslegung, Konkretisierung und verwaltungsmäßigen Ausführung der einschlägigen EU - und nationalen Bestimmungen, nach denen sich die Gewährung der Zuwendungen stets vorrangig richtet. Die für die Gewährung von Zuwendungen einschlägigen EU -rechtlichen Bestimmungen gehen dieser Förderrichtlinie stets vor.
Nach dieser Förderrichtlinie gewährte Zuwendungen sind nach Art. 14 und Art. 18 VO ( EU ) Nr. 702/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Abl. L 193/1 ff.) mit dem europäischen Binnenmarkt vereinbar.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel sowie nach zusätzlichen, durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz festzulegenden Auswahlkriterien, nach welchen Prioritäten zu setzen und Konditionen festzulegen sind, um eine zielgerichtete Förderungsdurchführung sicherzustellen oder das Antragsvolumen und die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel aufeinander abzustimmen.
Die Bewertung und Auswahl der im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) und der Diversifizierung (FID) förderfähigen Projekte erfolgt künftig nach einem Punkteverfahren. Förderungsfähig sind Investitionen mit Beitrag zum Verbraucher-, Umwelt-, Tier-, oder Klimaschutz sowie Ressourcenschutz.
Nach dieser Förderrichtlinie zu fördernde Vorhaben dürfen nicht aus Mitteln anderer öffentlicher Programme gefördert werden.
Abweichend hiervon ist die Kumulation mit Mitteln der Landwirtschaftlichen Rentenbank, COSME (Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU ) des Europäischen Investitionsfonds (EIF) oder der Förderbanken der Länder bei Einhaltung der in dieser Förderrichtlinie genannten beihilferechtlichen Förderhöchstgrenzen zulässig.
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