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Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/leben-auf-dem-land.html
Summary
Description
Gefördert werden Investitionen in Maschinen, Fahrzeuge, Betriebsvorrichtungen, Geräte, Grundstücke oder Gebäude. Alle Investitionen müssen einem der nachfolgenden Punkte zugeordnet werden können.
Hinweis: Investitionen in die regionale Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln werden im Programm Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz gefördert.
Hinweis: Investitionen in touristische Angebote in Verbindung mit landwirtschaftlichen Produktionsbetrieben sind im Programm Agrar- und Ernährungswirtschaft ? Umwelt- und Verbraucherschutz zu den LR -Top-Konditionen förderfähig (zum Beispiel Urlaub auf dem Bauernhof, Urlaub beim Winzer, Strauß- und Besenwirtschaften).
Außerdem werden gefördert:
Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen. Die Investitionen müssen dort im ländlichen Raum stattfinden oder der Entwicklung angrenzender ländlicher Regionen unmittelbar dienen. Als ?ländlicher Raum? sind alle Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohner außerhalb von Verdichtungsgebieten anzusehen. Die Rentenbank hat auf ihrer Internetseite www.rentenbank.de in der Rubrik ?Ländliche Entwicklung? alle Gemeinden des ländlichen Raumes aufgelistet.
Gefördert werden nur Investitionen, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit dienen. Wohnwirtschaftliche Vorhaben zur Eigennutzung sowie andere nichtwirtschaftliche Tätigkeiten werden im Programm ?Leben auf dem Land? der Rentenbank unter der Programmnummer 250 gefördert.
Nicht förderfähig sind folgende Vorhaben:
Mehrwertsteuerbeträge können nur mitfinanziert werden, wenn der Antragsteller oder die Antragstellende nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Es können weitere beihilferechtliche Einschränkungen gelten (siehe Ziffer 5).
Topics
Keywords
Eligible