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Vernetzung und Digitalisierung und die ihr zugrundeliegenden Informations- und Kommunikationstechnologien ( IKT ) sind von zentraler Bedeutung für Gesellschaft, Staat und Wirtschaft. Ein Leben ohne das Internet ist in der heutigen Zeit nicht mehr vorstellbar. Gesellschaftlich bedeutsame Dienste wie Energieversorgung, Transport oder Telekommunikation sind auf hochverfügbare IT -Lösungen angewiesen. Auch und gerade die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung aller Ebenen hängt heute in hohem Maße von IKT ab. IT -Lösungen sind in unterschiedlichste Produktionsprozesse vieler Branchen integriert und damit bedeutende Produktionsfaktoren der Industrie. IKT leisten einen erheblichen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Hessen.
Umso wichtiger ist es, dass sich alle auf eine jederzeit sichere IKT verlassen können, die stabil funktioniert und Cyberangriffen standhält. Informationssicherheit und Datenschutz sind elementare Voraussetzungen für die weitere erfolgreiche Digitalisierung. Nur wenn Unternehmen und Bürger darauf vertrauen, dass ihre Daten sicher sind, werden neue digitale Prozesse angenommen und genutzt.
Die zuständigen staatlichen Stellen, insbesondere Landeskriminalamt, Landesamt für Verfassungsschutz, Hessen3C und HZD, beobachten regelmäßig Angriffe gegen ihre IT -Infrastruktur. Die Medien berichten immer wieder über Cyber-Kriminalität, gestohlene Passwörter und Kundendaten, Angriffe auf IT -Infrastrukturen, Beeinflussung politischer Wahlen durch Cyber-Spionage und Social Bots sowie über massive Eingriffe in die Privatsphäre, zum Beispiel in und durch soziale Netzwerke.
Die Bundesregierung hat mit dem am 17. Oktober 2019 vorgestellten Bericht des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik ( BSI ) die Lage der IT -Sicherheit in Deutschland, die Ursachen von Cyber-Angriffen sowie die verwendeten Angriffsmittel und -methoden beschrieben und analysiert 1) . Demnach bieten die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung den Cyber-Angreifern immer neue Angriffsflächen und weitreichende Möglichkeiten, Informationen auszuspähen, Geschäfts- und Verwaltungsprozesse zu sabotieren oder sich anderweitig auf Kosten Dritter kriminell zu bereichern. Bereits in der nationalen Cyber-Sicherheitsstrategie 2) stellt die Bundesregierung weiter fest, dass die Gewährleistung einer angemessenen Cybersicherheit eine gesamtstaatliche Aufgabe ist, die nur gelingen kann, wenn Bund, Länder und Kommunen eng zusammenarbeiten und gemeinsam an der Verbesserung der Schutzmaßnahmen arbeiten. Weil aber neue Schutzmechanismen oftmals schnell die Entwicklung neuer Angriffsmethoden nach sich ziehen, kann angemessene IT -Sicherheit nur in einem vorausschauenden Prozess gewährleistet werden.
Damit ist es auch Aufgabe wissenschaftlicher Forschung, innovative Schutzmaßnahmen und verlässliche Lösungen, die langfristig funktionieren, zu entwickeln, um den Zyklus aus IT -Angriffen und Reaktionen zu durchbrechen. Das Land Hessen stellt mit dieser Richtlinie ein Förderprogramm für die Cybersicherheitsforschung bereit, über das Forschungsergebnisse aus dem Bereich Cybersicherheit generiert und allgemein verfügbar und nutzbar gemacht werden sollen. Dies schließt die Verteilung und Weiterleitung an die für die Cybersicherheit zuständigen Stellen und Dienstleister des Landes mit ein. Mit dem Programm greift das Land Hessen wesentliche Querschnittsthemen aus der Agenda Cybersicherheit@Hessen auf: Ziel ist es, das Vertrauen in die Integrität und Verlässlichkeit der digitalen Welt zu bewahren und weiter zu entwickeln.
Da Verwaltung, Bürger und Unternehmen heute hochgradig vernetzt sind, sollen die Forschungsvorhaben im Bereich Cybersicherheit sowohl die Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger als auch der Unternehmen und der öffentlichen Einrichtungen im Blick haben.
Das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport als Zuwendungsgeber, gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen für Projektförderungen an Hochschulen des Landes Hessen sowie an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz im Land Hessen zur Förderung von Forschungsvorhaben im Bereich Cybersicherheit.
Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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