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Summary
Description
1.1 Zum Ziel
a) der Erhöhung der Leistungsfähigkeit,
b) der Erschließung neuer Fahrgastpotentiale,
c) der Attraktivitätssteigerung sowie
d) der zukunftsfähigen Ausgestaltung
des öffentlichen Personennahverkehrs ( ÖPNV ) in Thüringen gewährt das Land Zuwendungen zur Förderung von Verkehrskooperationen. Damit wird insbesondere angestrebt, Kooperationen von Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen aufzubauen bzw. zu intensivieren.
1.2 Folgende Förderzwecke werden im Rahmen der kooperativen Zusammenarbeit des ÖPNV definiert:
a) die aktive unternehmens- und aufgabenträgerübergreifende Optimierung der Angebotsplanung und -koordinierung,
b) die Unterstützung von Maßnahmen zur Etablierung sowie zur Digitalisierung unternehmens- und verkehrsträgerübergreifender Vertriebs-/ Tarif- oder Fahrgastinformationsstrukturen,
c) die Umsetzung unternehmens- und aufgabenträgerübergreifender Marketingstrategien.
1.3 Rechtsgrundlagen hierfür sind § 8 Abs. 4 Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG) in der jeweils geltenden Fassung, die Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) in der jeweils geltenden Fassung sowie die Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 ThürLHO in der jeweils geltenden Fassung.
1.4 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheiden das für Verkehr zuständige Ministerium als Zuwendungsgeber und das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) als Bewilligungsbehörde (Nummer 7.2) auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
1.5 Zur Überprüfung der Zielerreichung werden insbesondere die folgenden Indikatoren gemäß der genannten Förderziele (Nummer 1.1) herangezogen:
a) Erhöhung der Leistungsfähigkeit:
aa) Anzahl aktiver Aufgabenträger je Kooperation im Vergleich zum Vorjahr,
b) Erschließung neuer Fahrgastpotentiale und Kundenbindung:
aa) Anzahl der Fahrgäste (Beförderungsfälle) im Kooperationsraum im Vergleich zum Vorjahr,
bb) Entwicklung der Anzahl von Dauerkunden (Abo-Abschlüsse) oder verkaufter Sondertarife zum Vorjahr,
cc) Anzahl der Teilnehmer an realisierten Aktionen und Aktionstagen im Vergleich zum Vorjahr.
c) Attraktivitätssteigerung:
aa) Vorhandensein eines gemeinsamen Fahrkartenangebots für die Bereiche: Berufstätige und Stammkunden, Schüler und Auszubildende, Freizeit und Tourismus sowie Gelegenheitsnutzer,
bb) Anteil digital vertriebener Fahrkartenarten im Kooperationsraum im Vergleich zum Vorjahr,
cc) Anzahl der Zugriffe auf digitale Informationssysteme (Fahrplanauskunft) im Vergleich zum Vorjahr,
d) Zukunftsfähige Ausgestaltung:
aa) Anzahl aktiv beteiligter Verkehrsunternehmen an innovativen Projekten zur übergreifenden digitalen Tarifgestaltung im Vergleich zum Vorjahr.
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