Description
Der Bund stellt den Ländern Finanzhilfen für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm ?Stadt und Land? zur Verfügung. Dieses Finanzhilfeprogramm ist Bestandteil des Klimaschutzprogrammes 2030 der Bundesregierung. Das Finanzhilfeprogramm soll zu einem effizienten Klimaschutz und der konsequenten Gestaltung einer modernen und menschengerechten Mobilität beitragen.
Im Sinne eines klima- und umweltverträglichen Verkehrssektors ist es erklärtes Ziel der Bundesregierung sowie der saarländischen Landesregierung, den Radverkehr zu fördern.
Mit dieser Richtlinie zur Umsetzung des Sonderprogramms ?Stadt und Land? soll daher auch dazu beigetragen werden, im Saarland ein sicheres und lückenloses Radverkehrsnetz aufzubauen, den Radverkehr in urbanen wie auch in ländlichen Räumen für Radfahrende sicherer und attraktiver zu gestalten und den Anteil des Radverkehrs am Modal Split zu erhöhen.
Hierbei sollen die saarländischen Gemeinden, Städte und Landkreise mit gutem Beispiel vorangehen und Möglichkeiten schaffen, um ihren Bürgerinnen und Bürgern die Attraktivität des Fahrrades als Verkehrsmittel für den Alltag näherzubringen, um dadurch den Radverkehrsanteil im Saarland zu erhöhen.
Der Bund und das Saarland fördern im Rahmen der verfügbaren Finanzmittel des Bundes und der landeseigenen Haushaltsmittel nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung Sonderprogramm ?Stadt und Land?, dieser Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der derzeit gültigen Haushaltsordnung des Saarlandes ( LHO ) den Neu-, Um- und Ausbau von Radverkehrsanlagen, Fahrradabstellanlagen sowie Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheiden das zuständige Bundesamt für Güterverkehr ( BAG ) und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlands als Bewilligungsbehörden aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und Schwerpunktsetzungen.
Diese Einzelrichtlinie ist Teil des Richtlinienkonvoluts zur Förderung der nachhaltigen Mobilität des Landes NMOB.
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