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Mit der Förderung nach dieser Verwaltungsvorschrift sollen Lohnkostensteigerungen für das Fahrpersonal bei Unternehmen im Busgewerbe des ÖPNV (Unternehmen), ausgeglichen werden, um den öffentlichen Personennahverkehr als Aufgabe der Daseinsvorsorge so zu gestalten, dass sich auch Menschen mit geringerem Einkommen Mobilität leisten können. Die Förderung zielt darauf ab, die Zuwendungsempfänger in die Lage zu versetzen, die in den Jahren 2020 und 2021 und im Manteltarifvertrag 2022 tariflich vereinbarten Lohnkostensteigerungen für das Fahrpersonal mit geringeren Preiserhöhungen der Endkundenpreise besser finanzieren zu können. Nach den Bestimmungen dieser Verwaltungsvorschrift soll eine anteilige und dauerhafte Finanzierung der bei den kommunalen Aufgabenträgern durch die drei Tarifabschlüsse der Jahre 2020, 2021 und 2022 entstandenen Mehrkosten im Rahmen der Pflichtaufgabe ÖPNV bis Ende 2026 ermöglicht werden. Die Förderung dient auch dem Zweck, das in Rheinland-Pfalz bestehende Lohnniveau auf ein mit dem in den Ländern Hessen und Baden-Württemberg vergleichbares Niveau anzuheben und so dem anhaltenden akuten Mangel an Fahrpersonal im Land entgegenzuwirken.
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