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Summary
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1.1 Allgemeines
Ein wichtiges Ziel der rheinland-pfälzischen Landesregierung ist es, ein bedarfsorientiertes und niederschwelliges Weiterbildungsangebot für Bürgerinnen und Bürger zu fördern. Denn Weiterbildung ist ein zentraler Faktor, um durch Qualifizierung und den Erwerb von Kompetenzen für die Transformation der Arbeits- und Lebenswelt gerüstet zu sein.
Durch aktuelle gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Herausforderungen entstehen neue Themenfelder und Schwerpunkte, wie zum Beispiel das Thema Digitales Lernen und Digitale Kompetenzen, die aufgegriffen und verstärkt bearbeitet werden. So leistet Weiterbildung einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen, beruflichen und politischen Teilhabe.
1.2 Zuwendungsziel
Durch die Förderung der Weiterbildungsprojekte sollen Ansätze und Formate in der Weiterbildung erprobt und in die Fläche getragen, die Umsetzung von Angeboten zu weiterbildungspolitisch besonders relevanten Themen gestärkt sowie die Durchführung von Qualifizierungsprojekten im Bereich der Weiterbildung ermöglicht werden. Zielgruppen der Projekte können insbesondere Bürgerinnen und Bürger (ab 16 Jahre), Mitarbeitende der Weiterbildungseinrichtungen sowie Kursleitende und Honorarkräfte sein.
1.3 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der §§ 15, 16 und 17 des Weiterbildungsgesetzes (WBG) vom 17. November 1995 ( GVBl. S. 454, BS 223-60) in der jeweils geltenden Fassung.
Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung ( LHO ) sowie der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Landeshaushaltsordnung ( VV - LHO ) zur Erreichung der Ziele dieser Richtlinie Zuwendungen im Rahmen einer Projektförderung. Diese ist als besondere Nebenbestimmung Bestandteil der Bewilligung.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Im jeweils aktuellen Leitfaden zur Förderung von Projekten nach dieser Richtlinie sind weitere Regelungen zu den anerkennungsfähigen Ausgaben festgelegt.
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