Premium intelligence
Unlock AI evaluation, advanced insights, and programme analytics for this call with a Premium plan.
AI evaluation and GO/NO-GO
Fit score, submission probability, effort estimate, and personalized GO/NO-GO recommendations.
Advanced AI insights
Personal fit narrative, competitive landscape, bid requirements preview, and eligibility analysis.
Historical programme analytics
Overlapping funded projects and programme evidence for this call.
Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Brandenburg/foerderung-landwirtschaft-benachteiligte-gebiete.html
Summary
Description
1.1 Das Land Brandenburg und ? vorbehaltlich der Schaffung vertraglicher Regelungen zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin (Landwirtschaftsstaatsvertrag) ? das Land Berlin gewähren landwirtschaftlichen Unternehmen auf der Grundlage des Artikels 31 der Verordnung ( EU ) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ( ELER ) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005, der Verordnung ( EU ) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den EFRE , ESF , den Kohäsionsfonds, den ELER und den EMFF sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den EFRE , den ESF , den Kohäsionsfonds und den EMFF und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates, des Maßnahmebereichs M 13.2.1 des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins 2014 bis 2020 (EPLR) in der jeweils geltenden Fassung und des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) in der jeweils geltenden Fassung, nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu Paragraph 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) Zuwendungen in Form einer Ausgleichszulage.
1.2 Die Ausgleichszulage soll in den benachteiligten Gebieten der Länder Brandenburg und Berlin einen Beitrag zur dauerhaften Nutzung landwirtschaftlicher Flächen, zur Erhaltung der Landschaft sowie zur Erhaltung und Förderung von nachhaltigen Bewirtschaftungsformen leisten.
1.3 Gleichstellung von Männern und Frauen
Personen und Funktionsbezeichnungen gelten in dieser Richtlinie in männlicher und weiblicher Form.
1.4 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Über die Gewährung von Zuwendungen entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens nach Maßgabe dieser Richtlinie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Topics
Keywords
Eligible