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FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/modellvorhaben-unternehmen-revier.html
Summary
Description
Mit dem Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung am 14. November 2016 die Rahmenbedingungen zur Reduzierung des CO2 -Ausstoßes beschlossen. Damit verbunden sind erhebliche Strukturprozesse in den Braunkohleregionen. Um diesen Prozess zu begleiten und zu gestalten, setzte der Bund 2018 eine Kommission ?Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung? ein, die Instrumente für den Strukturwandel in den Regionen entwickeln sollte. Ziel war es, ambitionierte Klimaschutzziele und den Umbau der Energieversorgung mit regional- und industriepolitischen Zielen, das heißt der Sicherung und der Schaffung von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung in den Braunkohleregionen, zu verbinden. Um abrupte Strukturbrüche in den Regionen zu vermeiden, muss der Strukturwandel schon frühzeitig gemeinsam und kreativ gestaltet werden. In den betroffenen Regionen sollen neue Perspektiven für Beschäftigung, Wertschöpfung und somit Wohlstand entwickelt und umgesetzt werden.
Dabei stehen Initiativen in den Regionen und die Kreativität und die Fähigkeiten engagierter Menschen vor Ort im Zentrum. Dies bedeutet, dass die Gestaltung des Strukturwandels sich auch vor Ort entscheidet.
Für diese Gestaltung stehen im Rahmen des Bundesmodellvorhabens ?Unternehmen Revier? bis 2027 jährlich 8 Millionen Euro für die vier Braunkohleregionen in Deutschland zur Verfügung. Dabei ist entscheidend, dass diese Mittel ergänzend zu den regionalpolitischen Maßnahmen des Bundes für strukturschwache Regionen genutzt werden sollen. Nach seinem Start 2017 wurde ?Unternehmen Revier? im Jahr 2021 einer Zwischenevaluation unterzogen. Diese zeigte, dass das Förderprogramm zu einem wesentlichen Baustein bei der Gestaltung des Strukturwandels in den Braunkohleregionen erwachsen ist und weiterhin enormes Potenzial birgt. Die Umsetzung und Gestaltung des Förderprogramms liegen vollständig in den Händen regionaler Akteure vor Ort. Insbesondere der dortige Aufbau von Kompetenzen und die Vernetzung in den Revieren zeigen ihre Wirkung und äußern sich in einer optimierten Förderprogrammdurchführung sowie mehr und mehr Nutzen bringender geförderter Projekte. Die Initiierung neuer regionaler Wertschöpfungsketten sowie das Anstoßen kreativer Ideen mit dem Ziel der Stärkung der regionalen Wirtschaft soll beibehalten werden. Aus diesem Grund hat der Bund in enger Abstimmung mit seinen Partnern vor Ort beschlossen, die zunächst bis 2021 befristete Förderrichtlinie zu verlängern und auf Grundlage der bisherigen Erkenntnisse zu optimieren.
Im Fokus stehen weiterhin die Sicherung und der Ausbau der industriellen Kerne in den Revieren, die Fachkräfteentwicklung sowie die Chancen in Themenfeldern wie Industrie und Handwerk 4.0, Digitalisierung oder Bioökonomie. Das Bundesmodellvorhaben ?Unternehmen Revier? soll hier zusätzliche Impulse für eine Modernisierung der Reviere setzen. Neue Ideen sollen entwickelt, Akteure vernetzt, Realisierungschancen erprobt und ausgewertet und ein gegenseitiger Austausch innerhalb aber auch zwischen den Revieren etabliert werden. Die inhaltlichen Ziele des Bundesmodellvorhabens sollen über eine zielorientierte Förderung erreicht werden. Vor dem Hintergrund in der Zwischenzeit beschlossener umfangreicher Maßnahmen für Länder und kommunale Gebietskörperschaften zur Strukturstärkung in den Kohleregionen durch den Bund wird der Fokus des Bundesmodellvorhabens ?Unternehmen Revier? zukünftig stärker auf modellhafte Projekte von Unternehmen gelegt. Innerhalb des groben Rahmens, den diese Förderrichtlinie sowie das Grundgesetz der regionalen Strukturförderung des Bundes setzt, bleiben die Reviere weiterhin selbst verantwortlich für die Projektauswahl und die Förderprogrammdurchführung und werden durch den Bund und ein dafür beauftragtes Begleitvorhaben weiterhin unterstützt. Das Begleitvorhaben sammelt Erkenntnisse aus den Projekten und unterstützt das BMWK dabei, daraus Anpassungs- und Handlungsempfehlungen für regional- und strukturpolitische Aktivitäten in den Braunkohleregionen und darüber hinaus abzuleiten. Auf diese Weise entfaltet ?Unternehmen Revier? einen erheblichen Nutzen für andere Strukturwandelregionen in Deutschland.
Der Strukturwandel in den Braunkohleregionen ist das Ergebnis der Aktivitäten aller beteiligten Ebenen der Kommunen, der Landkreise, der Länder, des Bundes und der Europäischen Union ( EU ). Auch die Sozialpartner spielen im Strukturwandel eine herausragende Rolle. Am Ende aber kommt es vor allem auf das Engagement und die Ideen der betroffenen Menschen an, um den Braunkohleregionen eine Perspektive als starke, zukunftsfähige Wirtschaftsstandorte zu geben. Genau an dieser Stelle setzt das Bundesmodellvorhaben ?Unternehmen Revier? an.
1.1 Zuwendungszweck
Die Projekte sollen einen erkennbaren Beitrag für den Strukturwandel in dem jeweiligen Braunkohlerevier sowie gegebenenfalls in den anderen Braunkohleregionen leisten. Dieser Beitrag kann sich unter anderem im Aufbau neuer Wertschöpfungsketten, der Gewinnung von Fachkräften, im Aufbau von Clustern oder der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen äußern. Die Konkretisierung dieser Ziele erfolgt im Rahmen revierspezifischer Regionaler Investitionskonzepte (RIK, siehe Nummer 2.3). Zur Erreichung dieser Ziele sollen im Wege von Ideen- und Projektwettbewerben neue Ideen und kreative Ansätze in ausgewählten Themenfeldern entwickelt, erprobt und umgesetzt werden, die nicht nur innerhalb der ausgewählten Regionen, sondern auch in anderen Regionen wertvolle Erkenntnisse zur Stärkung der regionalen Wirtschaft beitragen können.
1.2 Rechtsgrundlagen
Projekte können nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, auf Grundlage der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung ( BHO ), der dazu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften sowie der dazugehörigen Nebenbestimmungen ( ANBest -P, ANBest -P-Kosten oder ANBest -Gk) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Soweit die Förderung einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einer kommunalen Einrichtung oder einer Hochschule oder Forschungseinrichtung im Rahmen der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit gewährt wird, unterliegt die Förderung horizontalen beihilferechtlichen Vorgaben und wird ausschließlich auf Basis der Verordnung ( EU ) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 (De-minimis-Verordnung) 1) durchgeführt.
1.3 Verteilungsschlüssel
Die für das Bundesmodellvorhaben ?Unternehmen Revier? zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Bundes werden nach folgendem Schlüssel auf die Reviere aufgeteilt:
Rheinisches Revier ? 25% Lausitzer Revier ? 40% Mitteldeutsches Revier ? 20% Helmstedter Revier ? 10%
Ein Anteil von 5% verbleibt beim Bund.
Eine bedarfsgerechte Umschichtung ist unter Beteiligung der Reviere möglich.
1.4 Regionale Abgrenzung
Bezugsgebiet des Bundesmodellvorhabens ?Unternehmen Revier? sind folgende Landkreise, die entweder unmittelbar vom Rückgang der Braunkohleförderung beziehungsweise der Braunkohleverstromung oder mittelbar durch enge funktionale Beziehungen zu den Braunkohleregionen betroffen sind.
Rheinisches Revier:
in Nordrhein-Westfalen: Rhein-Kreis Neuss Kreis Düren Rhein-Erft-Kreis Städteregion Aachen Kreis Heinsberg Kreis Euskirchen Stadt Mönchengladbach
Lausitzer Revier:
in Brandenburg: Landkreis Elbe-Elster Landkreis Oberspreewald-Lausitz Landkreis Dahme-Spreewald Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa Stadt Cottbus/Chósebuz
in Sachsen: Landkreis Bautzen Landkreis Görlitz
Mitteldeutsches Revier:
in Sachsen: Landkreis Leipzig Stadt Leipzig Kreis Nordsachsen
in Sachsen-Anhalt: Burgenlandkreis Saalekreis Stadt Halle Landkreis Mansfeld-Südharz Landkreis Anhalt-Bitterfeld
in Thüringen: Landkreis Altenburger Land
Helmstedter Revier:
in Niedersachsen: Stadt Braunschweig Landkreis Helmstedt Landkreis Wolfenbüttel Stadt Wolfsburg
Für die Umsetzung des Förderprogramms ist in jedem der Reviere jeweils ein Abwicklungs- und Regionalpartner zuständig.
Die Kontaktdaten der Abwicklungs- und Regionalpartner werden im Internet auf der Internetseite des BMWK http://www.bmwk.de bekannt gegeben.
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