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Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/einsatz-nachfolgemoderatoren.html
Summary
Description
1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV zu § 44 LHO mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE ) sowie des Landes Niedersachsen Zuwendungen für den Einsatz von Moderatorinnen und Moderatoren im Unternehmensnachfolgeprozess (Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren).
Der Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren im Unternehmensnachfolgeprozess als aktive Ansprechpartner und Mittler für Unternehmen soll dazu beitragen, für möglichst viele vor einer Nachfolgelösung stehende Unternehmen und deren Beschäftigte frühzeitig eine Zukunftsperspektive zu entwickeln und damit das Knowhow der Unternehmen sowie Arbeits- und Ausbildungsplätze nachhaltig zu sichern, mehr Frauen und Männer für den Start in die Selbstständigkeit zu gewinnen sowie damit das Gründungsklima in Niedersachsen zu stärken.
1.2 Die Gewährung der Zuwendung erfolgt entsprechend den Regelungen der
in den jeweils geltenden Fassungen.
1.3 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die in dieser Richtlinie enthaltenen Regelungen für das gesamte Landesgebiet, also für das Programmgebiet der Regionenkategorie ?Übergangsregion? (ÜR ? Artikel 108 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung [ EU ] 2021/1060), bestehend aus den Landkreisen Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Ratenburg (Wümme), Stade, Uelzen und Verden, sowie für das aus dem übrigen Landesgebiet bestehende Programmgebiet der Regionenkategorie ?stärker entwickelte Region? (SER) (Artikel 108 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung [ EU ] 2021/1060).
1.4 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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