Premium intelligence
Unlock AI evaluation, advanced insights, and programme analytics for this call with a Premium plan.
AI evaluation and GO/NO-GO
Fit score, submission probability, effort estimate, and personalized GO/NO-GO recommendations.
Advanced AI insights
Personal fit narrative, competitive landscape, bid requirements preview, and eligibility analysis.
Historical programme analytics
Overlapping funded projects and programme evidence for this call.
Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/niedersachsen-invest-efre.html
Summary
Description
1.1 Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV zu § 44 LHO aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE ) Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für einzelbetriebliche Investitionen und ergänzende CO2 -Einsparmaßnahmen. Mit den Investitionen sollen zukunftsfähige Geschäftsmodelle unterstützt, sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze geschaffen und ein nachhaltiger Beitrag zum Umweltschutz geleistet werden. Damit wird die notwendige Transformation der Unternehmen zu nachhaltigen und klimafreundlichen Geschäftsmodellen beschleunigt.
1.2 Die Gewährung der Zuwendung erfolgt gemäß den Regelungen:
in den jeweils geltenden Fassungen.
1.3 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die in dieser Richtlinie enthaltenen Regelungen für das gesamte Landesgebiet, also für das Programmgebiet der Regionenkategorie ?Übergangsregion? (ÜR) (Artikel 108 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung ( EU ) 2021/1060), bestehend aus den Landkreisen Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen und Verden, sowie für das aus dem übrigen Landesgebiet bestehende Programmgebiet der Regionenkategorie ?stärker entwickelte Region? (SER) (Artikel 108 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung ( EU ) 2021/1060). Der Einsatz der EFRE -Mittel ist auf das Landesgebiet außerhalb der Regionalfördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur gemäß des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? (BAnz AT 16.01.2023 B1) in seiner jeweils geltenden Fassung beschränkt.
1.4 Für Zuwendungen im Beherbergungsgewerbe gelten zusätzlich die Regelungen der Anlage 1.
1.5 Ein Anspruch der Antragsteller auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Topics
Keywords
Eligible