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Summary
Description
Ziel ist es, Innovation und die Zusammenarbeit von verschiedenen Akteuren in der Landwirtschaft, im Gartenbau, im Weinbau, der Nahrungsmittelkette, im Forst und weiteren Akteuren im ländlichen Raum nach Art. 77 der Verordnung ( EU ) 2021/2115 (GAP-Strategieplan Verordnung ? nachfolgend GAP-SP-Verordnung) zu fördern, wenn deren Aktivitäten im Rahmen der Zusammenarbeit zu den Zielen und Prioritäten der ländlichen Entwicklungspolitik nach Art. 5 und Art. 6 der GAP-SP-Verordnung beitragen und Handlungsbedarfe in Hessen aufgreifen.
EIP-Agri:
Ziel der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri) nach Art. 127 der GAP-SP-Verordnung ist die Förderung der Innovation und die Verbesserung des Wissensaustauschs. Durch die Gründung Operationeller Gruppen sollen Land- und Forstwirtschaft, Forschung, Beratung und Unternehmen des Agrar-, Forst- und Nahrungsmittelsektors stärker verknüpft und Innovationen in der Land- und Forstwirtschaft sowie Problemlösungsansätze bei umwelt- und klimarelevanten Problemstellungen effektiv angestoßen werden. Die geplante Innovation kann sich auf neue, aber auch auf herkömmliche Praktiken in einem neuen geografischen oder einen auf Umwelt oder Klima bezogenen Kontext stützen. Insbesondere soll eine schnellere und stärkere Überleitung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis realisiert werden. Dies soll zur Stärkung der Verbindung zwischen Praxis, Forschung und Innovation führen.
Zusammenarbeit:
Über eine horizontale und/oder vertikale Zusammenarbeit von verschiedenen Akteuren der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft, des Naturschutzes, der Landschaftspflege und weiteren Akteuren soll ein Beitrag für eine wettbewerbsfähige, nachhaltig wirtschaftende und tierwohlgerechte Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung der ländlichen Gebiete erreicht werden.
Mit praxisorientierten Netzwerken und Kooperationen soll darüber hinaus die nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum sowie der land- und forstwirtschaftlichen Strukturen gestärkt werden. Durch den Wissens- und Erfahrungsaustausch und die daraus resultierende Verbreitung und Anwendung u.a. umwelt- und klimaschonenderer sowie an den Klimawandel angepasster Verfahren einschließlich Überwindung von Strukturnachteilen soll der Bereich der Landnutzung im Hinblick auf den Klimawandel stabilisiert und in die Lage versetzt werden, einen wirksamen und dauerhaften Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz zu leisten.
Digitalisierung in der Landwirtschaft:
Die Förderung von Maßnahmen der Digitalisierung in der Landwirtschaft soll dabei unterstützen, die Chancen der Digitalisierung für die Landwirtschaft in Hessen nutzbar zu machen. Ziel der Förderung ist es, die Landwirtschaft an der dynamischen Entwicklung der Digitalisierung teilhaben zu lassen, um insbesondere die Umweltverträglichkeit zu verbessern, das Tierwohl zu steigern, das Management zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit zu heben. Die Vorteile von sektorspezifischen Softwareanwendungen sollen möglichst breit genutzt werden.
Während der Laufzeit der Förderung sollen bzgl. der Förderung von EIP-Agri, der Zusammenarbeit sowie der Digitalisierung in der Landwirtschaft insgesamt bis zu drei Prozent aller landwirtschaftlichen Unternehmen, einschließlich deren Zusammenschlüsse gefördert werden.
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