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FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/foederung-ressourcenschonung-greeninvest-ress.html
Summary
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1.1 Zuwendungszweck
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen und der sparsame Umgang mit Naturgütern und Energie haben in Thüringen Verfassungsrang. Maßnahmen zur Schonung natürlicher Ressourcen und erhöhte Ressourceneffizienz in Unternehmen führen über die Einsparung von Rohstoffen und Material zu einer Verringerung von Abfällen, Abwässern und Emissionen. Damit sind sie auch Schlüsselfaktor für das Erreichen der langfristigen Umwelt-, Energie- und Klimaschutzziele und sind somit von erheblichem Landesinteresse.
Der Freistaat Thüringen gewährt im vorgenannten Sinne nach Maßgabe dieser Richtlinie mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE ) Zuwendungen für
Die Förderung zielt auf die Verbesserung der Ressourcenschonung und -effizienz sowie die Verwendung von Rohstoffen und Materialien, die die Kriterien der Nachhaltigkeit erfüllen ( z.B. Substitution von schadstoffhaltigen Rohstoffen und Materialien, recycelte und recyclingfähige Materialien zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft, Bevorzugung nachwachsender Rohstoffe, Minderung von negativen Umwelteinwirkungen usw. ). Dabei darf der Fokus nicht ausschließlich und nur untergeordnet auf Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz liegen.
Auf die Gewährung der Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
1.2 Zielindikatoren im Sinne der ThürLHO
Als Outputindikator wird die Anzahl unterstützter Unternehmen erfasst.
Als Ergebnisindikator werden die durch die Förderung angestoßenen Investitionen erfasst.
1.3 Rechtsgrundlagen
Die Gewährung der Zuwendung erfolgt als staatliche Beihilfe im Sinne des Art. 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union ( AEUV ) auf folgenden Grundlagen in der jeweils gültigen Fassung:
Weitere Anhaltspunkte für die Durchführung des Förderprogramms ergeben sich aus den Durchführungshinweisen, die im Einvernehmen mit dem TFM erlassen werden.
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