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Summary
Description
1.1 Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlagen für die Gewährung von Zuwendungen nach dieser Richtlinie sind das Landeshaushaltsgesetz, die Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO), insbesondere die §§ 23 und 44 ThürLHO und die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie das Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG).
Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet vielmehr auf Grund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
1.2 Zuwendungszweck
Zweck der Förderung ist die Bereitstellung einer qualifizierten migrationsspezifischen sozialen Beratung und Betreuung für anerkannte Flüchtlinge, das heißt Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) nebst ihren Familienangehörigen in den Thüringer Kommunen.
1.3 Programmziel und -inhalt
Mit der Förderung von Maßnahmen zur sozialen Betreuung und Beratung soll es den Thüringer Kommunen ermöglicht werden, anerkannte Flüchtlinge migrationsspezifisch sozial zu betreuen und zu beraten, um damit zu einer gelingenden Integrationsarbeit in den Thüringer Kommunen beizutragen.
Inhalte der sozialen Betreuung und Beratung sind insbesondere
a) die Vermittlung von grundlegenden Informationen zum sozialen Leben sowie zu unverzichtbaren kulturellen Standards des Zusammenlebens in Deutschland,
b) Orientierungshilfen zur eigenverantwortlichen Lebensgestaltung sowie aktive Hilfestellung bei der Bewältigung von unterschiedlichen Problemen des Alltags,
c) Hilfe beim Zugang zu Behörden, Fachdiensten sowie sonstigen der Integration dienlichen Angeboten und Leistungen,
d) Beratung zur Lösung sozialer Konflikte sowie Hilfe und Beratung in Gewaltsituationen,
e) Förderung des gedeihlichen Miteinanders von Zugewanderten und Aufnahmegesellschaft,
f) Information über sowie Hilfe bei der Beantragung existenzsichernder Hilfen, zum Beispiel Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch,
g) Hilfe beim Zugang zur Gesundheitsfürsorge,
h) Hilfe beim Zugang zu Kindertagesstätten sowie den einschlägigen Bildungseinrichtungen und Freizeitangeboten für Schülerinnen und Schüler sowie Erwachsene.
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