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Summary
Description
Die schleswig-holsteinische Wasserstoffstrategie. SH beschreibt die langfristig geplante Vorgehensweise der Landesregierung zur Erreichung ihrer im Rahmen der Fortsetzung der Energiewende und zur weiteren Verbesserung des Klimaschutzes mit dem Einsatz von grünem Wasserstoff in den verschiedenen Anwendungsbereichen verbundenen Ziele. Die Landesregierung ist überzeugt, dass grüner Wasserstoff ? also CO2 -frei und aus Erneuerbaren Energien gewonnener Wasserstoff ? ein notwendiger Baustein der Energiewende wird.
1.1 Mit der vorliegenden Richtlinie ermöglicht das Land Schleswig-Holstein die Förderung von Vorhaben
1.1.1 zur nachhaltigen Erzeugung und Speicherung von grünem Wasserstoff
1.1.2 zum Aufbau von Anlagen zur Herstellung synthetischer Energieträger auf Basis von grünen Wasserstoff
1.1.3 zur Anwendung und Nutzung von grünem Wasserstoff im Industriesektor, sowie als chemischer Grundstoff und
1.1.4 im Zusammenhang mit der Durchführung beziehungsweise im Rahmen einer angezeigten wissenschaftlichen Begleitung von Investitionen gemäß Absatz 1.1.1?1.1.3 erforderliche Studien ( z.B. vorgeschaltete Durchführbarkeitsstudien).
1.2 Die Förderung soll in Fällen erfolgen, in denen Zuwendungen aus bereitgestellten Fördermitteln des Bundes und der EU oder auf Grundlage anderer Förderrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein nicht möglich sind
1.3 Gefördert werden ausschließlich Anlagen, die Erneuerbaren Energien nutzen, und damit Umweltschutzmaßnahmen i.S. von Artikel 2 Nummer 101 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung ( AGVO ) sind.
1.4 Das Land gewährt Zuwendungen nach Maßgabe
1.5 Ein Rechtsanspruch der Antragsteller*in auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Aus gewährten Zuwendungen kann nicht auf eine künftige Förderung im bisherigen Umfang geschlossen werden. Die Bewilligungsstelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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