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Summary
Description
Die Förderung der Kultur ist als Auftrag des Landes und der Kommunen in der schleswig-holsteinischen Verfassung verankert. Land und Kommunen ist damit eine Aufgabe von hohem Stellenwert zugeschrieben: die Sicherung des schleswigholsteinischen Kulturguts. Bibliotheken und Archive bewahren die schriftliche und audio-visuelle Überlieferung unseres Landes. Sie verstehen sich als Dienstleister der modernen Wissenschafts- und Informationsgesellschaft. Ein transparenter und offener Zugang zu Informationen in Archiven und Bibliotheken ist ein Kennzeichen freier und demokratischer Gesellschaften. Die Erhaltung der Informationsträger stellt Bibliotheken und Archive vor große Herausforderungen. Papier ist ein fragiles, organisches Material, es ist ständig von Verfall bedroht. Doch auch andere Beschreibstoffe, vom Pergament bis zum digitalen Datenträger, verlangen spezifische Maßnahmen, um ihren dauerhaften und authentischen Fortbestand zu sichern. Diesem schleichenden Verfall von Kulturgut in den Magazinen von Bibliotheken und Archiven muss dringend begegnet wercen. Die Gefährdung unserer schriftlichen Überlieferung berührt die Grundlagen unserer Kultur. Sie stellt den Wissenstransfer an künftige Generationen in Frage. In Schleswig-Holstein sind zahllose Archiv- und Bibliotheksbestände von Schäden bedroht. Es besteht die Gefahr, dass dieses Gedächtnis unseres Landes unwiederbringlich verloren geht, wenn nicht schnell gehandelt wird.
Die Landesregierung hat ein Programm zur Bestandserhaltung von schriftlichem Kulturgut in den Archiven und Bibliotheken des Landes vorgelegt. Ziel dieses Programmes ist es, die wesentlichen Bestände zu restaurieren, dauerhaft zu sichern, sie vor weiterem Verfall zu bewahren und ihre dauerhafte Benutzbarkeit sicherzustellen. Das Land wird geeignete Maßnahmen durchführen ( z.B. Fachtagungen, Informationsveranstaltungen, Internetpräsenz), um die Träger von Archiven und Bibliotheken für die Notwendigkeit der Bestandserhaltung zu sensibilisieren.
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