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Das Land Rheinland-Pfalz gewährt nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung (LHO) vom 20. Dezember 1971 (GVBl. 1972 S. 2, BS 63-1) einschließlich der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) vom 20. Dezember 2002 (MinBl. 2003 S. 22, 324; 2017 S. 340) in ihrer jeweils geltenden Fassung und dieser Verwaltungsvorschrift Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich Stadt- und Dorfgrün in Rheinland-Pfalz, vorrangig im öffentlichen Raum.
Ein Anspruch der Antragsteller auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Stadtgrün ist ein bundesweit aktuelles Thema und greift die drängenden gesellschaftlichen, ökologischen, klimatischen und gestalterischen Herausforderungen der wachsenden und sich verdichtenden Städte auf (Weißbuch Stadtgrün ?Grün in der Stadt ? Für eine lebenswerte Zukunft? des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ( BMUB )). Zur Umsetzung des Weißbuchs hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ( BMU ) im Juni 2019 einen ?Masterplan Stadtnatur? herausgegeben). Zu den Funktionen des Stadtgrüns führt das Weißbuch Folgendes aus:
?Urbanes Grün hat vielfältige Funktionen: Grüne Freiräume sind Orte der Begegnung, des sozialen Zusammenhalts sowie der kulturellen und bauhistorischen Identität. Sie dienen der Erholung und Bewegung, sind Orte für Sport und Spiel, leisten einen positiven Beitrag für die Gesundheit und das Wohlbefinden und können so zur Lebensqualität der Bevölkerung beitragen. Urbanes Grün verbessert das Wohnumfeld und wertet Quartiere auf. Es trägt zur qualitativen Gestaltung, Raumbildung und Aufwertung von Standorten bei. Intelligent und bedarfsorientiert angelegte Grünflächen bilden das Umfeld von Immobilien unterschiedlichster Nutzungen und wirken als Lagefaktor wertbildend für Boden- und Immobilienwerte.
Grüne Freiräume sind als grüne Infrastruktur auch Frischluftschneisen und Kaltluftentstehungsgebiete, sie dämpfen Lärm, unterstützen die Luftreinhaltung und die Temperaturregulierung. Somit sind sie wichtig für den Klima- und Gesundheitsschutz und die Regulierung des Wasserhaushalts. Als Lebensräume für Flora und Fauna unterstützen sie die biologische Vielfalt und sind Naturerfahrungsräume in der Stadt. Viele Städte sind Engstellen für die Lebensraumkorridore in Deutschland; diesbezüglich kann urbanes Grün einen Beitrag zur Vernetzung der Biotope leisten. Grüne Freiräume bilden eine wesentliche Voraussetzung für nachhaltige, lebenswerte, resiliente und zukunftsfähige Städte und Regionen.?
Das Förderprogramm ?Stadt- und Dorfgrün? soll ? auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ? den vorgenannten Zielen dienen.
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