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Summary
Description
1.1 Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( BMU ) gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 44, 44a der Bundeshaushaltsordnung (Vorl. VV-BHO) Zuwendungen zur Durchführung von Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege (im folgenden: Vorhaben). Die Zuwendungen sollen die Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis oder die Anwendung beispielhafter Verfahren in diesem Bereich ermöglichen, die sonst nicht oder nur erheblich verzögert durchgeführt würden.
1.2 Die Vorhaben sollen dazu beitragen, Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen oder zu entwickeln, dass
a) die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts,
b) die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter
c) die Pflanzen- und Tierwelt sowie
d) die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft
als Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert werden.
1.3 Zuwendungen können nur gewährt werden, soweit sie der Erfüllung von Bundesaufgaben im Rahmen der Ressortzuständigkeit dienen. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet der BMU aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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