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Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/investitionsfinanzierung.html
Summary
Description
Folgende Vorhaben sind förderfähig:
Investitionen von Unternehmen, die mit ihrer Geschäftstätigkeit zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und der Ausweitung beziehungsweise Sicherung des Arbeitsplatzangebots in ländlichen Regionen beitragen. Immobilieninvestitionen zur Fremdvermietung an entsprechende Unternehmen werden ebenfalls gefördert.
Der Investitionsort muss im ländlichen Raum Baden-Württembergs liegen. Als ländlicher Raum gelten alle Kommunen mit weniger als 50.000 Einwohnern. In der Region Stuttgart (hierzu gehören die Kreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr) gelten nur Kommunen mit weniger als 30.000 Einwohnern als ländlicher Raum.
Mehrwertsteuerbeträge können nur mitfinanziert werden, wenn der oder die Antragstellende nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Stromerzeugungsanlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder mit einer vergleichbaren staatlichen Förderung gefördert werden, können nur mit einem Darlehen zu beihilfefreien Konditionen (siehe Ziffer 6) finanziert werden.
Nicht gefördert werden Vorhaben in Bereichen, die als Ausschlüsse in den ?Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank? aufgeführt sind. Die Liste mit den Kriterien finden Sie unter www.l-bank.de/if.
Es können weitere beihilferechtliche Einschränkungen gelten (siehe Ziffer 6).
Topics
Keywords
Eligible