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Summary
Description
Die Entwicklung und das Wohlergehen junger Menschen sind eng mit ihren Bildungschancen verbunden. Mit dem Landesprogramm ?Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter? sollen die Bildungschancen von insbesondere Kindern im Kindergartenalter verbessert und damit der Entwicklung und dem Wohlergehen förderliche Rahmenbedingungen gestärkt werden. Insbesondere bei Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf soll durch eine Förderung die sprachliche Kompetenz gesteigert und ihnen dadurch ein gelingender Übergang in die Grundschule ermöglicht werden.
Förderwürdige Maßnahmen nach diesem Programm sind die Sprachförderung dieser Kinder in Tageseinrichtungen oder ausnahmsweise in sonstigen Einrichtungen sowie die Fortbildung der Fachkräfte, die diese besondere Sprachförderung durchführen.
Die vorliegenden Fach- und Fördergrundsätze lösen die bisherigen Fach- und Fördergrundsätze zum Landesprogramm ?Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter? in der Fassung vom 23. Dezember 2016 ab und verändern sie, indem sie die Grundsätze und Prinzipien des Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder von null bis zehn Jahren in Hessen und das ?Gesamtkonzept des Landes Hessen zur sprachlichen Bildung und Förderung im Elementar- und Primarbereich? stärker zur Grundlage der Förderung machen.
Es werden Maßnahmen gefördert
1.1 zur Unterstützung der sprachlichen Bildung und Entwicklung von Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf im Alter von null bis sechs Jahren und insbesondere von Kindern im Kindergartenalter in Tageseinrichtungen für Kinder auf der Basis des Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder von null bis zehn Jahren in Hessen und des Gesamtkonzepts des Landes Hessen zur sprachlichen Bildung und Förderung im Elementar- und Primarbereich sowie ausnahmsweise auch von Kindern in sonstigen Angeboten,
1.2 zur Fortbildung von Fachkräften und sonstigen für die Sprachförderung geeigneten Personen, die Maßnahmen für Kinder mit ergänzendem Sprachförderbedarf durchführen, mit dem Ziel, diese so zu qualifizieren, dass sie Kinder bei der sprachlichen Bildung und Förderung nach den in Nr. 1.1 genannten Grundlagen angemessen unterstützen können.
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