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FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/verbesserung-der-mobilitaetsangebote.html
Summary
Description
1.1 Das Land Sachsen-Anhalt gewährt auf der Grundlage
a) der Verordnung ( EU ) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres- und Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für die Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die Innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik ( ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159), zuletzt geändert durch Verordnung ( EU ) 2023/955 ( ABl. L 130 vom 16.5.2023, S. 1) sowie der hierzu von der EU -Kommission verabschiedeten Delegierten- und Durchführungsverordnungen,
b) der Verordnung ( EU ) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.Juni 2021 zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang ( ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 1, ABl. L 421 vom 26.11.2021, S. 74), in der jeweils geltenden Fassung,
c) der Richtlinie 2014/24/ EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG ( ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65), zuletzt geändert durch Delegierte Verordnung ( EU ) 2021/1952 ( ABl. L 398 vom 11.11.2021, S. 23), in der jeweils geltenden Fassung,
d) des Programms des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Europäischen Fonds für einen gerechten Übergang 2021-2027 Sachsen-Anhalt ( EFRE /JTF-Programm 2021-2027 Sachsen-Anhalt),
e) der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. April 1991 ( GVBl. LSA S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. April 2023 ( GVBl. LSA S. 201, 204), in der jeweils geltenden Fassung, einschließlich der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung ( VV - LHO , RdErl. des MF vom 1. Februar 2001, MBl. LSA S. 241, zuletzt geändert durch RdErl. vom 21. Dezember 2017, MBl. LSA 2018 S. 211), in der jeweils geltenden Fassung,
f) der Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ( VV -Gk zu § 44 LHO ), in der jeweils geltenden Fassung,
g) des Zuwendungsrechtsergänzungserlasses ( RdErl. des MF vom 6. Juni 2016, MBl. LSA S. 383), zuletzt geändert durch RdErl. vom 28. September 2022, MBl. LSA S. 510, in der jeweils geltenden Fassung,
h) der Erlasse der EU -Verwaltungsbehörde für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus und den Fonds für einen gerechten Übergang für die Förderperiode 2021?2027,
sowie nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen gemäß der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt für die anwendungsorientierte Erforschung und Entwicklung von Ansätzen zur Verbesserung der Mobilitätsangebote.
1.2 Mit den Zuwendungen wird das Ziel verfolgt, die Möglichkeiten zur Verbesserung der Mobilitätsangebote und des Öffentlichen Personennahverkehrs als Haltefaktor für Fachkräfte und Familien im Strukturwandelgebiet anwendungsorientiert zu erforschen und innovative Mobilitätsangebote mit auf Dauer ausgelegten Betriebskonzepten zu entwickeln. Insbesondere soll die zeitliche Verfügbarkeit des Öffentlichen Personennahverkehrs erhöht, die Reichweite und die Flexibilität des Öffentlichen Personennahverkehrs verbessert und das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln erweitert werden. Zudem sollen die erste und letzte Meile der Wegstrecke in die Mobilitätsangebote einbezogen und innovative Dienste der bedarfsorientierten Bedienung hervorgebracht werden.
1.3 Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendungen besteht nicht, die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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