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Description
Die Richtlinie zur Förderung der Attraktivität und Nachhaltigkeit der Innenstädte bildet die Grundlage für die Umsetzung der Innenstadtförderung. Ziel ist es, die Auswirkungen der Corona-Pandemie für die Städte und Gemeinden finanziell abzumildern und gleichzeitig auf den Strukturwandel in den Innenstädten und Ortskernen zu reagieren. Am 15. Dezember 2020 wurde das ?Bündnis für die Innenstadt? gegründet. Ziel ist es, durch Kooperation und Vernetzung der verantwortlichen Akteure die unterschiedlichsten Blinkwinkel einzufangen und diese bei der Entwicklung eines Hilfsprogrammes und eines Zukunftsplans für die hessischen Innenstädte einfließen zu lassen. Auf Basis der Richtlinie sind mehrere Programmausschreibungen geplant. Die Programmausschreibungen werden zusammen mit den Bündnispartnern erarbeitet. Im Dialogprozess wird u.a. erkundet welche Förderungen in Ergänzung zu den bestehenden Förderprogrammen sinnvoll sind und die unterschiedlichen Programmausschreibungen werden in dem Sinne gestaltet.
Die Richtlinie ergänzt die Nachhaltige Stadtentwicklung im Rahmen der Städtebauförderungsprogramme. Förderstandorten eines Städtebauförderungsprogrammes bietet sie zusätzliche Fördermöglichkeiten, die nach der Richtlinie zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung nicht förderfähig sind, sowie erweiterte Fördermöglichkeiten für Projekte/Maßnahmen, die außerhalb des festgelegten Fördergebietes liegen. Für alle hessischen Städte und Gemeinden, die kein Förderstandort in einem Städtebauförderungsprogramm sind, ist sie eine zielgerichtete Förderung, um in notwendige Projekte und Maßnahmen zu investieren.
Eligible