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Summary
Description
1.1. Zuwendungsziel, Zuwendungszweck
Das Land gewährt Zuwendungen zu Rückkehrberatungsprojekten in Baden-Württemberg, die der Förderung der freiwilligen Rückkehr von drittstaatsangehörigen Ausländerinnen und Ausländern in ihre Herkunftsländer oder aufnahmebereiten Drittstaaten dienen.
Um dem grundsätzlichen Vorrang der freiwilligen Rückkehr vor der Einleitung von Zwangsmaßnahmen Rechnung zu tragen, soll in Baden-Württemberg möglichst jeder ausreiseinteressierten drittstaatsangehörigen Ausländerin und jedem ausreiseinteressierten drittstaatsangehörigen Ausländer die Möglichkeit gegeben werden, eine qualifizierte Rückkehrberatung in Anspruch nehmen zu können. Die Rückkehrberatungsprojekte von Kommunen und freien Trägern sollen deshalb flächendeckend angeboten werden. Die landes- und bundesweite Vernetzung der Rückkehrberatenden wird unterstützt. Personen, die aus Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes freiwillig ausreisen, erhalten denselben Zugang zu Rückkehr- und Reintegrationsleistungen wie alle anderen Rückkehrinteressierten im Land.
Mit der Förderung werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
Neben den ?Leitlinien für eine bundesweite Rückkehrberatung? in der jeweils aktuellen Fassung sind dabei folgende Leitlinien maßgeblich:
1.2. Rechtsgrundlagen
Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der
sowie dieser Verwaltungsvorschrift gewährt.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Über die Anträge wird nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden.
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