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Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMEL/demonstration-tierschutz-kmu-bund.html
Summary
Description
Landwirtschaftliche Betriebe müssen den sich ändernden Erwartungen der Gesellschaft entsprechen, um sich erfolgreich im Markt positionieren zu können. So stehen zum Beispiel einzelne Haltungsformen und damit zusammenhängende Umweltbelastungen, tierschutzrelevante Missstände und die Verwendung von Antibiotika in der Kritik. Diese Entwicklungen erfordern häufig komplexe Anpassungsmaßnahmen in der landwirtschaftlichen Praxis und folglich vermehrt systemorientierte Ansätze unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse. Um dem gerecht zu werden, bedarf es der Förderung sowohl von Forschung und Entwicklung als auch des effizienten Transfers von neuen Erkenntnissen und Technologien in die Praxis. Es liegt im Interesse des Bundes, neue Erkenntnisse, die eine tiergerechtere und gesündere Haltung von Nutztieren ermöglichen, über Projekte mit hoher Multiplikatorwirkung in die landwirtschaftliche Praxis zu überführen, um gleichzeitig den Tierschutz zu verbessern, die gesellschaftliche Akzeptanz der Nutztierhaltung zu erhalten und agrarstrukturelle Verwerfungen zu vermeiden. Nach dieser Richtlinie sollen deshalb Projekte mit Modellcharakter gefördert werden, die insbesondere der Informationsvermittlung und dem Wissenstransfer dienen. Im Zusammenhang damit könnte auch die Einführung von neuen, innovativen Umwelttechnologien auf landwirtschaftlichen Betrieben beispielhaft unterstützt und demonstriert werden.
Nur wenige Tierhaltungsbetriebe setzen kontinuierlich neue, wissenschaftliche Erkenntnisse um, wobei verbreitet die bauliche und technische Ausrüstung sowie die Ausschöpfung der Leistungspotenziale im Vordergrund stehen. Da die verfügbaren Informationen sehr mannigfaltig sind und in der Regel nicht zielgruppenorientiert vorliegen, sind zudem die Möglichkeiten für Landwirte, sich über aktuelle, herstellerunabhängige Forschungsergebnisse zu informieren und diese auf Betriebsebene umzusetzen, eher begrenzt. Um Tierhaltungsbetrieben neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Neuerungen mit neuen Methoden, Formen oder Verfahren des Technologie- und Wissenstransfers sowie von Informationsmaßnahmen zu vermitteln und ihnen Möglichkeiten einer praxistauglichen Umsetzung auch unter Berücksichtigung von ökonomischen Aspekten auf dem eigenen Betrieb aufzuzeigen, beabsichtigt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ( BMEL ), im Rahmen von Modell- und Demonstrationsvorhaben ausgewählte, beispielhafte und innovative Wissenstransferprojekte 2) zu unterstützen. Diese können die Bereiche Tierschutz, Tierhaltung, Tier und Umwelt ? insbesondere Vermeidung nichtkurativer Eingriffe, Minderung des Antibiotikaeinsatzes und Weiterentwicklung von Haltungsverfahren ? umfassen.
Um diese Ziele zu erreichen, sollen über gezielte Wissenstransferprojekte durch geeignete Wissensmittler und je nach Projektziel gegebenenfalls durch ausführende Demonstrationsbetriebe (bis zu fünfzehn Betriebe pro Thematik) Maßnahmen mit Innovations- und Modellcharakter durchgeführt werden. Dabei soll mit bestmöglichem, unabhängigem Know-how eine schnellere Verbreitung und Umsetzung neuer, tierschutzrelevanter Forschungsergebnisse in die landwirtschaftliche Praxis angestoßen und befördert werden. Auch Maßnahmen, die über eine Verbesserung der Tierhaltung zu weniger Krankheitsfällen und damit zu einem geringeren Einsatz von Antibiotika führen sowie Maßnahmen, die zur Verbesserung der Tierhaltung durch Minderung von Emissionen, z.B. Ammoniak und Bioaerosolen, beitragen, sind förderfähig im Sinne dieser Richtlinie. Dadurch kann auch ein Beitrag zur Steigerung des Nachhaltigkeitsniveaus und zur Verbesserung des Ressourcenschutzes geleistet werden. Im Hinblick auf die ökologische Nachhaltigkeit sind Risikobewertung und Folgenabschätzung ebenfalls auf betrieblicher Ebene vorzunehmen und gegebenenfalls zu integrieren, um die gesellschaftliche Akzeptanz zu stärken. Die landwirtschaftlichen Betriebe sollen auf dem Weg zu einer stärker tierschutzorientierten und umweltgerechten Haltung der Nutztiere durch spezifische Technologie- und Wissenstransfermaßnahmen unterstützt werden. Dabei sind die vorgesehenen Maßnahmen, die die Betriebe ergreifen sollen, auch nach ökonomischen Gesichtspunkten zu betrachten und hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit zu überprüfen. Regionalspezifische Schwerpunkte mit unterschiedlicher Ausrichtung der landwirtschaftlichen Produktion können im Rahmen der Projekte berücksichtigt werden.
Eine direkte Bewerbung auf diese Richtlinie ist nicht vorgesehen, diese Richtlinie bildet lediglich die Fördergrundlage. Über themenspezifische Bekanntmachungen auf Basis der Richtlinie werden die Details zu Voraussetzungen und konkreten Bewerbungsmodalitäten veröffentlicht.
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