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Description
1.1 Das Land gewährt auf der Grundlage des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg vom 13. Mai 1993 ( GVBl. I S. 178), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2010 ( GVBl. I Nr. 28 S. 7) geändert worden ist, nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung ( LHO ) Zuwendungen zur Förderung des Fischereiwesens im Land Brandenburg.
Mit der Förderung geeigneter Maßnahmen soll ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung des Fischereiwesens in Brandenburg geleistet werden.
Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen der Fische, zur Fischbestandsentwicklung, zur Untersuchung der Lebens- und Umweltbedingungen der Fische und der Möglichkeiten zur Verhinderung von Fischkrankheiten, zur Aus- und Fortbildung in der fischereilichen Gewässerbewirtschaftung sowie zur Information und der Öffentlichkeitsarbeit der Fischerei.
1.2 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der aus der Fischereiabgabe zur Verfügung stehenden Mittel.
Maßnahmen, die für die gesamte Fischerei oder für eine Vielzahl der potenziellen Zuwendungsempfänger oder als Modell von Bedeutung sind, können vorrangig gefördert werden.
1.3 Die oberste Fischereibehörde kann im Rahmen des Fischereigesetzes Maßnahmen, die der Förderung des Fischereiwesens dienen, selbst beauftragen.
1.4 In Bezug auf die Anwendung der vergaberechtlichen Vorschriften gelten die einschlägigen Festlegungen in den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung ( ANBest -P) gemäß § 44 LHO in Verbindung mit § 55 LHO . Bei Zuwendungen bis einschließlich 50.000 Euro ab einer Auftragshöhe im Einzelfall von mindestens 2.500 Euro sind entsprechende Kostenschätzungen beziehungsweise Kosten von vergleichbaren Vorhaben (durch Angebotseinholung beziehungsweise Durchführung einer Internetrecherche) vor Auftragserteilung zu ermitteln und anschließend das wirtschaftlichste Angebot auszuwählen.
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